Asus
Hallo, wenn unser Kind am 11.11.21 kommen würde, hätte ich bis 10.1.22 Mutterschutz und ab 11.1. würde die Elternzeit anfangen, die aber mit den 2 Monaten Mutterschutz verrechnet wird, ist das richtig? Bekomme ich denn in der Mutterschutzzeit als Beamtin meinen Lohn weiter oder erhalte ich dort schon Elterngeld? Wer zahlt während des Mutterschutzes? Wer kennt sich mit dem Bezug von Elterngeld bei Beamten gut aus? Ich hätte auch noch weitere Fragen.... Viele Grüße und vielen Dank für Antworten!
Hallo, Sie erhalten nach der Geburt während des Mutterschutzes weiter Bezüge, die Dauer ist üblicherweise 6 Wochen, kann sich aber verlängern, wenn das Kind ein Frühchen ist es oder es Mehrlinge sind. Ab dem Tag nach dem Mutterschutz bekommen Sie EG. Insgesamt bekommen Sie 12/14 Monate Eg minus die MG-Zeit. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja du bekommst während des Mutterschutzes deine Dienstbezüge vom Dienstherren weiter. Wurde dir doch unten schon erklärt. Dann setzt taggenau das Elterngeld ein
mellomania
wenn du regulär mutterschutz hast erhälst du deinen lohn in dieser zeit normal weiter. elternzeit und eltgerngeld beginnen einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz.
Felica
Dein mutterschutz geht aber nicht bis zum 10.01. Der nachgeburtliche beträgt nur mindestens 8 Wochen, keine 2 Monate.
mellomania
Frau Bader schrieb 6 wochen. es sind vor der geburt 6 und danach 8. also ingesamt 14. wenn es eine bescheinigtes frühchen ist oder unter 2500 gramm wog und intensivmedizinisch versorgt wurde (auch immer mit bescheinigung vom KH) oder mehrlinge ist die schutzfrist nach der geburt 12 wochen, in denen du weiter bezüge erhälst. EG auch hier einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz
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