Moonclouds
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind. Ich bekomme ein Jahr Elterngeld, habe aber zwei Jahre Elternzeit genommen. Im zweiten Jahr werde ich wieder in Teilzeit arbeiten. Wenn ich während dieser Zeit erneut schwanger werde und die Elternzeit wegen des Mutterschutzes vorzeitig beende, bekomme ich soweit ich weiß die vollen Bezüge während des Mutterschutzes. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterngeldes? Kollegen meinten, dass für die Berechnung die beiden Jahre Elternzeit komplett ausgeklammert werden und ich somit die Zeit vor der Geburt des ersten Kindes zählen würde. Kann das sein? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüße
Hallo, Nein, verbeamtete Lehrer werden beim Elterngeld genauso behandelt wie alle anderen auch. Es ist ja auch kein Grund für eine andere Behandlung erkennbar. Entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB
Moonclouds
Liebe Frau Bader, es sei noch hinzugefügt, dass meine Kollegen meinten, dass das bei verbeamteten Lehrern so berechnet werde.
mellomania
das mit der elternzeit stimmt. wenn du während de laufenden elternzeit schwanger wirst und dein mutterschutz noch in dieser laufenden elternzeit begitnnt, solltest du einen STEWI antrag auf vorzeitige beendigung der elternzeit wegen neuem mutterschutz stellen. dann wird dir die resteltrenzeit der zwei jahre zurücktespielt und du wirst vom RP während der mutterschutzzeit mit dem Dep geführt, das du vor der eltnerzeit hattest. elterngeld wird genauso berechnet wie bei nicht beamten auch.
Mitglied inaktiv
"Elterngeld wird berechnet wie bei Angestellten auch..." Bedeutet - keine Ausklammerung von 2 Jahren, Teilzeitgehalt würde einfließen.
Moonclouds
Dacht ich mir schon, dass das nicht sein kann . Danke für eure Hilfe!
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