Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Anspruch

Frage: Elterngeld Anspruch

Irina.B.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie herzlich um Hilfe. Ich habe seit 2 Tage erfahren dass ich Schwanger bin. Leider bin ich in Probezeit und mein Arbeitsvertrag iat auf einem Jahr befriestet. Mein Freund befindet sich in einer Ausbildung. Ich wünsche mir das Kind vom ganzen Herzen und wir sind trotzdem verzweifelt ob das Finanziell machbar ist. Ich habe noch eine Tochter die 7 Jahre alt wird. Habe ich überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Ich habe bis letztes Jahr studiert, dann gearbeitet wie folgt: 1.5.18 1.11.18 - ich wurde nach der Probezeit gekündigt 1.11.18 bis heute befriester Arbeitsvertrag bis 30.10.19. Ich bin jetzt in 5 Wochen Schwanger. Auf Ihre Rückmeldung freue ich mich sehr. Vielen Dank und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, selbst verständlich haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. im übrigen darf der Arbeitgeber bei Schwangerschaft in der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündigen, also, wenn Sie die berühmten silbernen Löffel geklaut haben. Liebe Grüße, NB


Felica

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Ja hast Du Du bist auch jetzt dann schon nicht mehr kündbar, trotz Probezeit. Allerdings sind die Chancen sehr hoch das der Vertrag dann nicht verlängert wird, der wird also einfach auslaufen ohne das du viel dagegen machen kannst. Spielt insofern für dich eine Rolle das du ohne AG keine EZ hast, sprich du dich nach dem EG-Bezug also um die Krankenversicherung kümmern musst. EG bekommst du aber anhand dessen was du in den 12 Monaten vorher verdient hast. Wenn es die Arbeit zulässt würde ich aber die ersten 12 Wochen abwarten. Schon wegen der FG-Gefahr. Alles Gute, sieht schlimmer aus wie es ist.


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