zitronenmann
Hallo Frau Bader, wir erwarten dieses Jahr unser 1. Kind. Meine Frau ist Angestellte und wird Elterngeld beziehen, geplant 12 Monate Basis. Ich würde gern 2-4 Monate (Basis oder EG Plus) ebenfalls meine Arbeitszeit stark reduzieren und Elterngeld beziehen. Ich bin Geschäftsführer meiner eigenen GmbH (100% Gesellschafter) und damit per Definition selbstständig. Allerdings beziehe ich ein Gehalt. Der Elterngeldantrag für Selbstständige bezieht sich ja auf den Gewinn/Einkünfte. Wenn ich Stunden reduziere, kann ich mir entsprechend auch nur weniger Gehalt auszahlen. Mit welchem Ansatz könnte man hier ggf. Erfolg haben? Was ist möglich? Besten Dank vorab, viele Grüße.
Hallo, ich sag mal so viel: ich bin damals auch selbstständig gewesen und habe angegeben, um wie viel ich meine Arbeitszeit reduziere. Ich habe das dann tatsächlich auch getan, aber nachgeprüft hat das niemand. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Das EG berechnet sich aber aus den letzten 12 Monaten VOR Beginn der EZ bzw. dem letzten Geschäftsjahr.
Dojii
Solange die Gesellschaft während des Elterngeldes keinen Gewinn erzielt, der in deinem Namen auf dem Steuerbescheid des entsprechenden Jahres erscheinen wird und du so gesehen nur das verringerte Gehalt verdienst, ist das möglich.
User-1736455377
in deiner eigenen Firma.Sind wir auch. Wir bekommen als Angestellte ja ganz normale Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheide etc. Für die GmbH gibt es dann zusätzlich die Bilanz am Jahresende. Es sollte daher also kein Problem sein, dein als Angestellter im Antrag einzutragen. Davon ausgehend, dass du dir als GF ein fixes Angestellten-Gehalt pro Monat zahlst. Oder hast du ein anderes System für deine Vergütung als Angestellter in der GmbH?
zitronenmann
@ Dojii: Danke. Na ja, natürlich läuft rein theoretisch das Geschäft weiter und natürlich wird es für die Firma auch irgendeine Art Gewinn geben (zumal am Ende des Jahres). Wäre ja auch kritisch, wenn nicht. Wenn ich aber in der aktiven Elternzeit weniger arbeite und z.B. meinen Kunden auch sage, dass ich weniger erreichbar bin, usw. und mir eben auch weniger auszahle, dann ist für mich die Frage, wie ich tatsächlich behandelt werde. Unten weiter. @ suityourself: Danke. Ja, ganz normales fixes Gehalt, monatliche Entgeltabrechnung. Ich versteuere ein ganz normales Bruttogehalt eines Geschäftsführers, führe also unterjährig auch meine Lohnsteuer ab. Was das angeht ist es wie beim Angestellten. Daher die Frage, ob die Elterngeldstelle das bis ins Detail durchleuchtet und sagt "Moment, das ist doch eine GmbH, du kannst dir doch so viel auszahlen wie du willst." Es soll ja Menschen geben, die meinen, man könne mit einer eigenen Firma einfach jederzeit machen, was man will und hätte immer ganz viel Geld parat. Wenn ich weniger arbeiten kann, dann bleiben auf Stunden (Beratung / Honorar) auf der Strecke, weshalb ich weniger Gehalt auszahlen muss. Zumal ich, als derjenige, der weiter arbeitet, ja auch für die Differenz aufkomme, die fehlt, weil meine Frau nicht arbeiten geht.
User-1736455377
Kenn ich ;-) Ich kann mir ja aus der Firma nehmen, was ich will.Urlaub machen, wie ich möchte und überhaupt lebe ich/wir damit wie die Made im Speck ;-) Da du eine regelrechte Lohnsteuer abführst etc sollte es da keine Probleme geben. Wie gesagt: die 12 Monate vor der EZ zählen als Grundlage für dein EG - nicht die reduzierten Arbeitszeiten während der EZ.
romankowitz
Da bin ich mir nicht so sicher. Als freiwilliger Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse z.B. wird der Beitrag erst nach den monatlichen Einkünften berechnet. Aber zum Schluss zählt das Ergebnis der Einkommensteuer und es fallen eventuell noch Nachzahlungen an. Da auch das Elterngeld gedeckelt ist, muss man sich auch fragen wer z.B. die Krankenkassenbeiträge zahlt, oder wievielt man dazuverdienen darf, damit es nicht mit dem Elterngeld verrechnet wird. Auch bin ich nicht sicher, ob ein alleiniger Geschäftsführer der gleichzeitig auch Gesellschaft ist, der eventuell noch Tantiemen erhält, wirklich als Angestellter gilt, auch wenn er monatlich die Lohnsteuer abführt. Es gibt ja ein Gesellschaftervertrag und einen Geschäftsführervertrag. Ein Steuerberater weiß bestimmt mehr.
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