Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld als Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld als Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH?

zitronenmann

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wir erwarten dieses Jahr unser 1. Kind. Meine Frau ist Angestellte und wird Elterngeld beziehen, geplant 12 Monate Basis. Ich würde gern 2-4 Monate (Basis oder EG Plus) ebenfalls meine Arbeitszeit stark reduzieren und Elterngeld beziehen. Ich bin Geschäftsführer meiner eigenen GmbH (100% Gesellschafter) und damit per Definition selbstständig. Allerdings beziehe ich ein Gehalt. Der Elterngeldantrag für Selbstständige bezieht sich ja auf den Gewinn/Einkünfte. Wenn ich Stunden reduziere, kann ich mir entsprechend auch nur weniger Gehalt auszahlen. Mit welchem Ansatz könnte man hier ggf. Erfolg haben? Was ist möglich? Besten Dank vorab, viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich sag mal so viel: ich bin damals auch selbstständig gewesen und habe angegeben, um wie viel ich meine Arbeitszeit reduziere. Ich habe das dann tatsächlich auch getan, aber nachgeprüft hat das niemand. Liebe Grüße NB


User-1736455377

Beitrag melden

Das EG berechnet sich aber aus den letzten 12 Monaten VOR Beginn der EZ bzw. dem letzten Geschäftsjahr.


Dojii

Beitrag melden

Solange die Gesellschaft während des Elterngeldes keinen Gewinn erzielt, der in deinem Namen auf dem Steuerbescheid des entsprechenden Jahres erscheinen wird und du so gesehen nur das verringerte Gehalt verdienst, ist das möglich.


User-1736455377

Beitrag melden

in deiner eigenen Firma.Sind wir auch. Wir bekommen als Angestellte ja ganz normale Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheide etc. Für die GmbH gibt es dann zusätzlich die Bilanz am Jahresende. Es sollte daher also kein Problem sein, dein als Angestellter im Antrag einzutragen. Davon ausgehend, dass du dir als GF ein fixes Angestellten-Gehalt pro Monat zahlst. Oder hast du ein anderes System für deine Vergütung als Angestellter in der GmbH?


zitronenmann

Beitrag melden

@ Dojii: Danke. Na ja, natürlich läuft rein theoretisch das Geschäft weiter und natürlich wird es für die Firma auch irgendeine Art Gewinn geben (zumal am Ende des Jahres). Wäre ja auch kritisch, wenn nicht. Wenn ich aber in der aktiven Elternzeit weniger arbeite und z.B. meinen Kunden auch sage, dass ich weniger erreichbar bin, usw. und mir eben auch weniger auszahle, dann ist für mich die Frage, wie ich tatsächlich behandelt werde. Unten weiter. @ suityourself: Danke. Ja, ganz normales fixes Gehalt, monatliche Entgeltabrechnung. Ich versteuere ein ganz normales Bruttogehalt eines Geschäftsführers, führe also unterjährig auch meine Lohnsteuer ab. Was das angeht ist es wie beim Angestellten. Daher die Frage, ob die Elterngeldstelle das bis ins Detail durchleuchtet und sagt "Moment, das ist doch eine GmbH, du kannst dir doch so viel auszahlen wie du willst." Es soll ja Menschen geben, die meinen, man könne mit einer eigenen Firma einfach jederzeit machen, was man will und hätte immer ganz viel Geld parat. Wenn ich weniger arbeiten kann, dann bleiben auf Stunden (Beratung / Honorar) auf der Strecke, weshalb ich weniger Gehalt auszahlen muss. Zumal ich, als derjenige, der weiter arbeitet, ja auch für die Differenz aufkomme, die fehlt, weil meine Frau nicht arbeiten geht.


User-1736455377

Beitrag melden

Kenn ich ;-) Ich kann mir ja aus der Firma nehmen, was ich will.Urlaub machen, wie ich möchte und überhaupt lebe ich/wir damit wie die Made im Speck ;-) Da du eine regelrechte Lohnsteuer abführst etc sollte es da keine Probleme geben. Wie gesagt: die 12 Monate vor der EZ zählen als Grundlage für dein EG - nicht die reduzierten Arbeitszeiten während der EZ.


romankowitz

Beitrag melden

Da bin ich mir nicht so sicher. Als freiwilliger Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse z.B. wird der Beitrag erst nach den monatlichen Einkünften berechnet. Aber zum Schluss zählt das Ergebnis der Einkommensteuer und es fallen eventuell noch Nachzahlungen an. Da auch das Elterngeld gedeckelt ist, muss man sich auch fragen wer z.B. die Krankenkassenbeiträge zahlt, oder wievielt man dazuverdienen darf, damit es nicht mit dem Elterngeld verrechnet wird. Auch bin ich nicht sicher, ob ein alleiniger Geschäftsführer der gleichzeitig auch Gesellschaft ist, der eventuell noch Tantiemen erhält, wirklich als Angestellter gilt, auch wenn er monatlich die Lohnsteuer abführt. Es gibt ja ein Gesellschaftervertrag und einen Geschäftsführervertrag. Ein Steuerberater weiß bestimmt mehr.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...