Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes, die mir bis jetzt niemand wirklich beantworten konnte. Mein Freund und ich waren zum Zeitpunkt der Geburt unserer Tochter im Juli 2007 beide Studenten, mein Freund hatte jedoch schon einen Arbeitsvertrag für die Zeit danach, in dem auch das Gehalt schon festgeschrieben war. Ich habe nach Geburt meiner Tochter auf Berufstätigkeit vorerst verzichtet, mein Freund ist seit Beginn dieses Jahres berufstätig. Nun möchte ich im Sommer in den Beruf einsteigen und mein Freund 2-6 Monate auf unsere Tochter aufpassen, da wir sie so früh noch nicht ganztags betreuen lassen wollen (und uns das auch nicht leisten können). Obwohl mein Freund für die Betreuung unserer Tochter seinen Beruf zurückstellen würde und obwohl ich ja auch einen "Verdienstausfall" durch die Betreuung hatte, denn sonst wäre ich als Absolventin sofort nach Studiumsende eingestiegen, haben wir nur 12 Monate Elterngeld bewilligt bekommen und da auch nur den Mindestsatz. (Wenn ich mich recht erinnere hätten wir nach alter Regelung den gleichen Satz für 24 Monate bekommen) Meine Fragen lauten nun: Ist es rechtlich wirklich so geregelt, dass Studenten nun so viel schlechter gestellt werden? Gerade als Student würde man doch eine Unterstützung benötigen und bei uns ist der Verlust des entgangenen Gehalts, das zum Höchstsatz an Elterngeld geführt hätte bei Berechtigung, besonders hoch. Gibt es andere Möglichkeiten, wie wir Unterstützung in dieser Phase des Berufsstarts bekommen können? Ist es wirklich so, dass uns nur 12 Monate GEld zustehen obwohl mein freund Elternzeit nehmen möchte, sow ie es uns die Ämter gesagt haben? Und, unabhängig vom Finanziellen, innerhalb welches Zeitraumes kann er wie lange Elternzeit nehmen? Vielen lieben Dank für die Antwort udn entschuldigen Sie die Länge des Textes. Mit freundlichen Grüßen K. Bader
Hallo, es geht dem Gesetzgeber darum, Frauen einen Anreiz zu schaffen, die Arbeit zu unterbrechen und sich der Kindererziehung zu widtmen u auf bestehendes Gehalt zu verzichten, das trifft auf Sie ja nicht zu. De facto hatten Sie zur Zeit der EZ keine Tätigkeit. Haben Sie für die Partnerschaftsmonate für die weitern beiden Mo. auch schon EG beantragt? Das berechnet sich nach dem gehalt des KV. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Problem war, dass es hiess wir hätten keinen Anspruch auf 14 Monate nur auf 12, auch dann, wenn mein Freund seine Arbeit wegen EZ unterbricht, weil er zum Zeitpunkt der Geburt nicht berufstätig war (sondern nur bereits den Vertrag hatte). Ist das denn so richtig? Falls nicht, worauf kann ich mich berufe`n? Im Grunde habe ich meine Berufstätigkeit (nämlich Studium mit anschliessendem Wechsel zum Job) ja unterbrochen, ansonsten wäre ich nach meiner Beendigung der Diplomarbeit nach Geburt ja árbeiten gegangen und einen Gehaltsentgang habe ich ja durchaus, wenn ich wegen Elternzeit auf 1 Jahr durchschnittliches BWL-Einstiegsgehalt verzichte. Auf den KV der einen nun sogar real bestehenden Job unterbricht trifft das umso mehr zu. Danke
Mitglied inaktiv
Naja, das ist halt nunmal so. Ich verzichte in jedem Monat mit Elterngeld auf 700,-. Es wird ja keiner gezwungen, Zuhause zu beliben. Du hättest ja nach 8 Wochen wieder arbeiten können.
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