Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Ab Geburt oder ab Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Ab Geburt oder ab Mutterschutz

sweet-love

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Hallo, wahrscheinlich wurde diese Frage schon tausendmal gestellt. Aber ich bin etwas verwirrt. Ich habe ET am 16.05.19 wenn alles nach Plan verläuft. Beim Antrag auf Elternzeit nehme ich dann das Datum vom geplanten Geburtstermin oder ab Ende des Mutterschutzes? Ich glaube ab dem Zeitpunkt der Geburt oder? Ich möchte 1 Jahr nur zu Hause bleiben. Dann beantrage ich die Elternzeit von 16.5.19 - 15.5.20 oder? Wäre sehr dankbar über Antworten :) Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab Geburt. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass, wenn Sie nur ein Jahr beantragen, Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ab Geburt. Aber bedenke dass in der Regel die Betreuungsplätze erst zu den Sommerferien frei werden, wenn die älteren Kinder in den Kindergarten oder Schule wechseln! Wenn Du nicht wieder Vollzeit einsteigen willst, dann melde 2 Jahre Elternzeit und kündige an nach 12 Monaten TEILZEIT IN Elternzeit arbeiten zu wollen. Das kann man dann individueller planen. Bei nur einem Jahr kann der AG eine Verlängerung ablehnen wenn es mit der Betreuung nicht klappt, dann müsstest Du kündigen.


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