Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ab April

Frage: Elterngeld ab April

Mutti2

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader,   wieder mal eine Frage von mir. :-) Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort.  Heute würde überrascht mein Kaiserschnitttermine um 10 Tage nach hinten auf den 02.April verschoben. Jetzt überlegen wir was das neue Elterngeldgesetz ab 01.April für uns bedeutet. Mein Mann hat ab dem Tag der Geburt 2 Monate Elternzeit beantragt. Haben wir zusammen dann jetzt nur 13 Monate Elternzeit? Wenn er sich den April+ Mai als Basis Elterngeld auszahlen lässt, und ich die restlichen Monate nehme?  Ich bekommen halt nur ein paar Euro über den Mindestsatz, und er die vollen 1800 Euro. Es wäre also schlauer wenn ich einen Monat verzichte?  Oder sollte ich besser die ersten 2 Monate Elterngeld plus nehmen? Vielen Dank für Ihren Rat. Und ein schönes Wochenende. Mutti2


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es bleibt bei 14 Monaten, aber man darf ab April nur noch einen Monat gleichzeitig BasisEg beziehen. Sie müssen also umplanen (oder den Termin verlegen) Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Hast Du denn einen Arbeitgeber und bekommst auch Mutterschutz Leistungen? Falls ja, sind die 8 Wochen nach Geburt bei Dir zwingend Basiselterngeldmonate.  


Mutti2

Beitrag melden

@Suomi ja ich habe Mutterschutz Leistungen von meinem Arbeitgeber erhalten.


Ani123

Beitrag melden

Ihr verliert einen Monat Basus-EG. Ab April dürfen KM und KV nur 1 Monat gemeinsam Basis-EG beziehen.  Ein Elternteil kann max. 12 Monate Basis-EG bekommen; mind. 2 Monate muss ein Elternteil Basis-EG beziehen um es überhaupt zu bekommen.   Während des Mutterschutzes bekommen sie Mutterschaftsgeld, allerdings zeitgleich wird EG mit berechnet.  Am besten rufen sie bei der EG-Stelle an und fragen nach, wie das in ihrem Fall läuft. Nicht, weil der KV während des Mutterschutzes Basis-EG bezieht und die KM das nicht umgehen kann, der KV im 2. Monat kein Basis-EG bekommt. Dann wäre es aus finanzieller Sicht besser, wenn er noch einen Monat ab dem 4. Lebensmonat Basis-EG bezieht und sie in der Zeit darauf verzichten. Ich nenne bewusst nicht den 3. Lebensmonat,  weil es sein kann, dass ihr Mutterschutz da mit rein fällt. Nicht immer sind 8 Wochen nur 2 Monate.  Basis-EG kann bis zum 14. Lebensmonat bezogen Werden,  EGplus kann bis zum 20 oder 22 Lebensmonat. (Das ist abhängig davon, ob der Mutterschutz in den 3. Lebensmonat mit rein geht.) Vielleicht ist es für den KV eine Option den 2. Monat in EGplus umzuwandeln und in den zwei Monaten TZ in EZ zu arbeiten.  Im Internet gibt es Rechner, welche vorrechnen, wieviel vom EG bei welchem Verdienst abgezogen wird.  Sie können bei der EG-Stelle nachfragen, ob er EGplus beziehen kann während sie Basis-EG beziehen. Zudem kann es dort auch berechnet werden.  Sollten sie zeitnah ein weiteres Kind planen kann es von Relevanz sein, wieviele Monate EG-Bezug vom 1. Kind für das neue EG ausgeklammert werden. Bei Basis-EG sind es 12 Monate, bei EGplus 14 Monate.  EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre nehmen. In der ersten Meldung an den AG legen sie sich für die ersten 2 Jahre fest. Sollten sie danach das 3. Jahre EZ nehmen wollen geht das ohne Zustimmung des AG. Melden sie weniger EZ und möchten verlängern muss der AG dem zustimmen. Während der EZ können sie bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ arbeiten. In der Zeit ruht der andere Arbeitsvertrag. EZ kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. EZ ist nicht an Lebensmonate gebunden und kann auch nur für Tage genommen werden, soweit an die Meldefrist gedacht wird. (Die kann nur umgangen werden indem der AG zustimmt.)


misses-cat

Beitrag melden

Das große Problem ist das ihr ab April nur einen Monat gleichzeitig Basis Elterngeld nehmen dürft und die ersten beiden Monate immer der Mutter zu geschrieben werden wegen Mutterschutz. Also muss dein Mann entweder mit seinem Arbeitgeber reden das er einen anderen Monat nimmt oder er muss im zweiten Monat Teilzeit arbeiten und dann Elterngeld plus beziehen


Neverland

Beitrag melden

Gibt es eine medizinische Begründung warum der KS um 10 Tage verschoben wird? Ist ja immerhin eine Hausnummer. Der KS muss dann ja im Vorfeld extrem früh angesetzt worden sein. Mit 10 Tage später besteht ja, je nachdem wie weit du bist, auch das Risiko, dass das Kind sich von selbst vorher auf den Weg macht. Insofern würde ich beim KH auch noch einmal nachhaken, warum und weshalb und ob nicht früher möglich. Falls noch nicht passiert.  Jetzt unabhängig von der Gesetzesänderung. 


Mutti2

Beitrag melden

@Neverland  Nein,ist kein medizinischer sondern ein rein organisatorischer Grund (Feiertage+ Umbau Krankenhaus). Sie sagen haben keine freien Termine aktuell. Der neue Termin jetzt ist 2 Tage vor ET. Stehe zusätzlich auf der Warteliste. Wenn ich Wehen bekomme machen Sie einen Notkaiserschnitt laut Arzt. Vor zwei Wochen war ich halt noch zur Kontrolle da im Krankenhaus, da hieß es Kaiserschnitt in der Woche vom 18-22.03. Und immer hieß es Baby kommt auf jedenfall noch im März. :-( Unabhängigkeit vom Geld machen wir uns auch Sorgen, da es der zweite Kaiserschnitt ist, und ich beim letztenmal einen Gebärmutterriss hatte. Sollte also am besten keine richtigen Wehen bekommen.  Alles dumm gelaufen heute. :-(  


Neverland

Beitrag melden

Mit der Diagnoser würde ich mir dann ein anderes KH suchen. Die zweiten Kinder kommen ja häufiger früher. 


User-1750749248

Beitrag melden

Das Elterngeld muss natürlich geplant werden, aber jetzt würde ich mich auch erstmal um einen anderen Termin kümmern. Der spätere Termin für den KS kann ja massive Folgen haben...


Mutti2

Beitrag melden

@annarick @Neverland Danke. Ja Elterngeld ist eigentlich zweitrangig. Mich haben die ganzen Informationen gestern nur echt verwirrt.  Am Dienstag habe ich jetzt eine Anmeldung in einer anderen Klinik. Hoffe die haben noch Termine frei. Wenn wir regulär von der Geburt im April ausgegangen wären, hätten wir nur den 1 Monat Elternzeit für meinen Mann beantragt (ist ja erst ab April/ neues Gesetz möglich). Es ist übrigens mein drittes Kind. Darum meine Sorge dass ich es nicht bis 2 Tage vor ET schaffe. Die ganze Schwangerschaft war schon anstrengend, jetzt auf den letzten Metern brauche ich auch kein Drama. Ok vielleicht klappt es mit der Warteliste für die Sectio. Aber da kenne ich mich nicht aus. Jeden Tag jetzt hoffen macht mich auch verrückt.   


Mutti2

Beitrag melden

Rückmeldung- neue Klinik. Neuer Termin (10 Tage vor ET). Baby kommt also noch im März. Alle Probleme gelöst. ;-)


User-1750749248

Beitrag melden

Das ist doch super. Nicht nur fürs Elterngeld, sonden du musst dir jetzt auch weniger Sorgen machen!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria