poulaki
Guten Tag, Frau Bader! Meine Kinder gehen in einen Waldorf-Kindergarten. Nächste Woche wird der Abschiedsausflug für die Vorschulkinder sein, an dem sämtliche Erzieher teilnehmen. Für die anderen Kinder soll eine Notgruppe da sein, die NUR durch Eltern betreut werden soll. Nun fragen die Erzieherinnen die Eltern, die auch Erzieherin von Beruf sind, ob sie an dem Tag aushelfen könnten. Ich wurde auch gefragt. Bin mir nicht sicher, ob ich das machen soll. Ich kriege da weder Vertrag noch Geld dafür. Das läuft so unter Gemeinschaft und einander helfen. Wie ist das eigentlich rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert? Es sind da wirklich nur 2-3 Eltern im Haus, die die Kinder beaufsichtigen sollen, kein Stammpersonal. Die Kinder sind ab 2 Jahre alt, also auch einige Krippenkinder. Ich habe mich mal ein bißchen umgehört unter Erzieherinnen und Leiterinnen von anderen Kindergärten, die rieten mir alle ab, bei ihnen wäre sowas nicht erlaubt. Wie das bei privaten Einrichtungen ist, wusste aber niemand. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank und viele Grüße poulaki
Hallo, ich wurde auch vorher abklären, wie es versicherungstechnisch ist. Ich hatte das insgesamt auf äußerst problematisch. Auch kann es Ärger von den Eltern der betreuten Kinder geben. Liebe Grüße, NB
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