leipsch
hallo! ich brauche hilfe,weil ich einen beschluss richtig verstehen möchte. darin steht. dem kindsvater wird für das gemeinsame Kind die elterliche sorge insoweit entzogen und auf die kindsmutter zur alleinigen ausübung übertragen, als das aufenthaltsbestimmungsrecht und das recht zur regelung der schulischen Angelegenheiten betroffen sind. heißt das ich das alleinige Sorgerecht habe? kann ich mit diesem beschluss bedenkenlos in unsere Heimat ziehen (290km) ? würde mich sehr über eine antwort freuen ;O)
Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wie ist dieser Entschluss denn entstanden , das passiert ja nicht alleine. Du hattest doch sicherlich einen Anwalt , hat der Dir nix erklärt ? Das heißt dass Du Aufenthalt und schulisches alleine entscheiden kannst. Das sind Bestandteile des Sorgerechts, die anderen habt ihr nach wie vor zusammen. Ist ein Umgangsverfahren auch noch am laufen ? Mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kannst du umziehen. Aber bedenke dass Du herangezogen werden kannst den Umgang zu finanzieren. Wie ist Dein Plan den zu realisieren bei der Entfernung ?
leipsch
ich beantragte das aufenthaltsbestimmungsrecht. nach langem hin und her vor gericht stimmte er dann doch zu ,der kindsmutter die elterliche sorge zu übertragen. umgang wird noch vom verfahrensbeistand geregelt, weil das Kind den umgang verweigert. ich selbst finde den umgang auch als sehr wichtig. deswegen würde ich dem kv auch entgegen kommen wenn ich umziehen würde. entweder selbst bringen oder am sprit beteiligen und Übernachtung wäre auch kein Problem. nur er wird dies nicht annehmen, weil es ihm darum geht über mich die kontrolle zu behalten. Alkohol spielt leider auch eine sehr große rolle in seinem leben, wobei mir es dann lieber ist das er das Kind am neuen Wohnort besucht, statt es im Auto mit zu nehmen.
Sternenschnuppe
Wenn es einen Verfahrensbeistand zwecks Umgang gibt, dann würde ich den auf jeden Fall befragen wegen Umzug. Ziehst Du im laufenden Verfahren mal eben weg , dann sieht das sehr nach Umgangsverweigerung aus. Mit dem Alkohol und fahren hast Du völlig recht, wäre mir auch zu riskant. Kannst ihm ja mal www.mein-papa-kommt.de weiterleiten. Machen wir auch als Gastgeber und so hätte er keine Übernachtungskosten wenn er das Kind besucht.
leipsch
nein der umzug soll ja jetzt nicht über brechen und biegen gehen. es soll schon erstmal alles in trockenen Tüchern sein. aber wie gesagt, er würde dieses Angebot mit der Übernachtung und so nie annehmen. die ganzen jahre wurde das Kind benutzt um mir weh zu tun. strafe z.b. hast du ne 3 in deutsch kannste we bei mutter vergessen. deine mutter ist ne schla....usw usw. seit das Kind bei mir lebt fährt er ständig in unserer straße rum, obwohl er im anderen ort wohnt...macht telefonterror usw. ich wünschte er wird vernünftig.er hat auch schon mal zum Kind gesagt, wenn du dich für mutter entscheidest, wirst du sehen was du davon hast
Ikmam
das arme kind... Also ich würde meinen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht zwingend erlaubt, mit dem Kind so weit weg zu ziehen. Denn Umgangsrecht hat er ja weiterhin und der Umgang sollte ja auch (langfristig) machbar sein. Bin gespannt auf Frau Baders Antwort...
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