Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld in der 2. Ss und noch in Elternzeit

Frage: Eltergeld in der 2. Ss und noch in Elternzeit

BabyProjectNo2

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe im Febr. 2011 entbunden und hatte ab der 14 Ssw ein BV wegen Blutungen und wegen meinem Beruf. Ich habe 2Jahre Elternzeit beantragt, bin also noch in EZ und wieder schwanger in der 5. Ssw. ET wäre bisher der 29.05.13, ich müsste ja ab März wieder arbeiten und der MuSchu fängt Mitte April an, d.h, dass ich für die paar Wochen die zwischen Arbeitsbeginn und MuSchu liegen, wieder ein BV bekomme, da diesmal eine Risiko Ss vorliegt wegen schwerer Gestose bei der ersten Ss. Ich werde noch abwarten bis nach der 12 Ssw. und mich dann mal bei ihm melden. Aber arbeiten werde ich ja im März nichtmehr, da ich schwanger bin und dann möchte ich nach dem MuSchu der im April anfängt wieder 2 Jahre Elterzeit beantragen. Wie ist das mit meinem Chef, wir sind in einer Praxis, ich denke er rechnet nicht damit dass ich wieder schwanger bin, ihm wird aber auch klar sein, dass ich als Vollzeit nichtmehr arbeiten würde, allerdings hat er aber auch schon lang jemanden für mich eingestellt. Kann er mich denn jetzt Kündigen? Wenn ja, ab wann? Und wie sieht im März dann mit dem Geld aus? Ich hätte von März bis Mitte April ein BV, bekomme ich in dieser Zeit trotzdem die 65% vom Lohn? Und wie ist es dann mit dem MuSchu Geld und Elterngeld? Mein Arbeitsvertrag wurde ja nicht geändert, läuft das dann genauso wie in der ersten Ss? Ich hätte nämlich ein schlechtes Gewissen meinem Chef gegenüber, da ich ja schon fast 2 1/2 Jahe nichtmehr gearbeitet habe und nun auch nicht arbeiten werde und trotzdem Geld von ihm bekomme! Ist das richtig so? Ich hoffe, nicht allzu wirr geschrieben zu haben und bedanke mich fürs Lesen und für Ihre Rückmeldung! Besten Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach Ihrer Beschreibung liegt es doch nicht eine Arbeitsstelle, dass Sie die Tätigkeit nicht ausüben können, sondern an Ihrer Gesundheit. Dann erfolgt kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung. Sie bekommen dann noch sechs Wochen den Lohn weiter und danach Krankengeld. Das Sie ja eigentlich wieder arbeiten, bekommen Sie Mutterschutzlohn. Da Sie erneut schwanger sind, besteht ein Kündigungsschutz. Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, ihnen wird es dann anteilig Lohn sein bzw. null. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Du bist in Elternzeit. Da kann er nicht kündigen. Nach der EZ bist du unkündbar, weil du schwanger bist. Nach der Geburt bist du durch das Mutterschutzgesetz weitere 4 Monate geschützt. Nimmst du Elternzeit in Anspruch, bist du währenddessen wieder geschützt. Mit dem Geld läuft es genauso wie bei der ersten Schwangerschaft. Ab Elternzeitende bekommst du wieder dein Gehalt (durch das BV). Das Mutterschaftsgeld ist durch die KK und den AG genauso hoch wie dein normaler Nettolohn. Dein Chef kann sich deinen Lohn während des BVs und des Mutterschutzes wieder zurückholen. Er muss es nicht selber zahlen. An Elterngeld bekommst du wohl den Mindestsatz von 375 Euro. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...