BabyProjectNo2
Hallo Frau Bader, ich habe im Febr. 2011 entbunden und hatte ab der 14 Ssw ein BV wegen Blutungen und wegen meinem Beruf. Ich habe 2Jahre Elternzeit beantragt, bin also noch in EZ und wieder schwanger in der 5. Ssw. ET wäre bisher der 29.05.13, ich müsste ja ab März wieder arbeiten und der MuSchu fängt Mitte April an, d.h, dass ich für die paar Wochen die zwischen Arbeitsbeginn und MuSchu liegen, wieder ein BV bekomme, da diesmal eine Risiko Ss vorliegt wegen schwerer Gestose bei der ersten Ss. Ich werde noch abwarten bis nach der 12 Ssw. und mich dann mal bei ihm melden. Aber arbeiten werde ich ja im März nichtmehr, da ich schwanger bin und dann möchte ich nach dem MuSchu der im April anfängt wieder 2 Jahre Elterzeit beantragen. Wie ist das mit meinem Chef, wir sind in einer Praxis, ich denke er rechnet nicht damit dass ich wieder schwanger bin, ihm wird aber auch klar sein, dass ich als Vollzeit nichtmehr arbeiten würde, allerdings hat er aber auch schon lang jemanden für mich eingestellt. Kann er mich denn jetzt Kündigen? Wenn ja, ab wann? Und wie sieht im März dann mit dem Geld aus? Ich hätte von März bis Mitte April ein BV, bekomme ich in dieser Zeit trotzdem die 65% vom Lohn? Und wie ist es dann mit dem MuSchu Geld und Elterngeld? Mein Arbeitsvertrag wurde ja nicht geändert, läuft das dann genauso wie in der ersten Ss? Ich hätte nämlich ein schlechtes Gewissen meinem Chef gegenüber, da ich ja schon fast 2 1/2 Jahe nichtmehr gearbeitet habe und nun auch nicht arbeiten werde und trotzdem Geld von ihm bekomme! Ist das richtig so? Ich hoffe, nicht allzu wirr geschrieben zu haben und bedanke mich fürs Lesen und für Ihre Rückmeldung! Besten Dank
Hallo, nach Ihrer Beschreibung liegt es doch nicht eine Arbeitsstelle, dass Sie die Tätigkeit nicht ausüben können, sondern an Ihrer Gesundheit. Dann erfolgt kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung. Sie bekommen dann noch sechs Wochen den Lohn weiter und danach Krankengeld. Das Sie ja eigentlich wieder arbeiten, bekommen Sie Mutterschutzlohn. Da Sie erneut schwanger sind, besteht ein Kündigungsschutz. Das Elterngeld berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, ihnen wird es dann anteilig Lohn sein bzw. null. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Du bist in Elternzeit. Da kann er nicht kündigen. Nach der EZ bist du unkündbar, weil du schwanger bist. Nach der Geburt bist du durch das Mutterschutzgesetz weitere 4 Monate geschützt. Nimmst du Elternzeit in Anspruch, bist du währenddessen wieder geschützt. Mit dem Geld läuft es genauso wie bei der ersten Schwangerschaft. Ab Elternzeitende bekommst du wieder dein Gehalt (durch das BV). Das Mutterschaftsgeld ist durch die KK und den AG genauso hoch wie dein normaler Nettolohn. Dein Chef kann sich deinen Lohn während des BVs und des Mutterschutzes wieder zurückholen. Er muss es nicht selber zahlen. An Elterngeld bekommst du wohl den Mindestsatz von 375 Euro. Gruß Sabine
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