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Sehr geehrte Frau Bader! Für mich als Selbstständige ist das Elterngeld ein echter Dschungel. Ich beschreibe kurz meine Lage...Ich habe einen Friseursalon mit einer in Teilzeit arbeitenden Angestellten. Nach der der Geburt würde ich gerne Elterngeld beantragen, trotzdem aber bis zu 30 Stunden weiterarbeiten. Meine Angestellte würde zusätzlich auch mehr arbeiten und somit würde sich der Gewinn durch ihre Lohnzahlung verringern. Es ist aber ganz schwer zu sagen, was dann der tatsächliche Gewinn in der Zeit ist. Besteht die Möglichkeit, sich monatlich nur das Mindestgeld von 300 € auszahlen zu lassen und am Ende der 12 Monate schaut wie der Gewinn tatsächlich war? Würde man dann trotzdem noch den fehlenden Betrag bekommen? Die zweite Frage wäre, wenn ich weiter selbstständig arbeite, werden die fälligen Steuern doch nur über meine Finanzen abgerechnet und mein Mann hat nichts damit zu tun? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Hallo, bei mir ist es tatsächlich so gemacht worden. Ich habe nur die 300 e bekommen und am Ende eben eine Nachzahlung. Mit Ihrem Elterngeld-Antrag hat Ihr Mann erst einmal nichts zu tun. Liebe Grüße NB
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