FrankZ
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist im November 2013 geboren, bis dahin war meine Frau in Vollzeit beschäftigt. Die Elternzeit für meine Frau haben wir für 3 Jahre beantragt. Seit Dezember 2014 arbeitet meine Frau in Teilzeit (20 Stunden) während der laufenden Elternzeit. Wenn meine Frau jetzt a.) während der laufenden Elternzeit schwanger wird, das Kind aber nach der Elternzeit geboren wird oder b.) das Kind noch während der laufenden Elternzeit geboren wird, welches Einkommen wird dann als Grundlage für das Elterngeld für das zweite Kind herangezogen? Ich habe mittlerweile sämtliche Varianten gehört und hätte gerne eine fundierte korrekte Antwort für beide Varianten. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Frank Z.
Hallo, was erwarten Sie von einem Anwalt? Hier gibt es nur fundierte korrekte Antworten. NB
Sternenschnuppe
Für jedes Kind immer ! die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes des Kindes. Also seit Dezember 14 der Lohn den sie nun hat. Plus das was sie nach der Elternzeit verdient, wenn es dann erst so weit ist.
FrankZ
Hallo Frau Bader, eine fundierte, korrekte Antwort, deshalb habe ich meine Frage ja hier reingestellt. Das "sämtliche Varianten" hat sich auf bisheriges Hörensagen bezogen. VG FZ
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