Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einkommen während des Beschäftigungsverbots

Frage: Einkommen während des Beschäftigungsverbots

Leonie123456789

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Guten Tag, ich bin noch bis zum 06.09.19 in Elternzeit. (Hatte nur ein Jahr beantragt) Nun werde ich meine Elternzeit aber um 7 Monate verlängern da mein Mann (unvorhergesehen) für eine längere Zeit ins Ausland muss und ich in dieser Zeit ganz viel für die kleine da sein möchte wenn der Papa schon nicht da sein kann. (Mir ist klar das mir in diesen 7 Monaten kein Eltergeld mehr zu steht da ich mich eigentlich für ein Jahr entschieden hatte.) Nun zu meiner eigentlichen Frage. Sobald er wieder zurück ist möchten wir versuchen wieder schwanger zu werden. Wenn ich sogar schon vor Ablauf der Elternzeit wieder Schwanger werden sollte, falle ich dann direkt wieder ins Arbeitsverbot und bekomme wieder mein volles Gehalt ? Oder bekomme ich dies erst ab dem Zeitpunkt wo die Elternzeit abgelaufen ist ? Oder muss ich sowieso erst wieder eine bestimmte Zeit gearbeitet haben um dieses überhaupt zu bekommen ? (BV bekomme ich aufjedenfall da ich mit gefährlichen Stoffen arbeite) Wie würde es ablaufen wenn ich sogar jetzt schon wieder schwanger werden würde ? Bekomme ich dann ab dem 06.09 wieder ein BV und bis dahin noch mein normales Elterngeld ? Ganz lieben Dank schonmal im Vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst einmal muss Ihnen klar sein, dass es keinen Anspruch auf die Verlängerung gibt. Ansonsten greift ein Beschäftigungsverbot erst ab dem ersten Tag nach der Elternzeit. Es ist auch nicht möglich, die Elternzeit zu verkürzen. Liebe Grüße NB


mellomania

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ohne arbeit kein geld wenn du reine elternzeit hast bekommst du kein bv weil du, da du nicht arbeitest, vor nix geschützt werden musst. daher keine bv bei reiner elternzeit. ist dein AG mit der verlängerung der elternzeit einverstanden? du benötigst sein einverständnis und er kann ablehnen!!! da du dich für zwei jahre erklären musstest und das ja auch getan hast. du sagtest ein jahr EZ und danach arbeiten! wie ist das geklärt?


Leonie123456789

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Ja mit dem AG habe ich die 7 Monate natürlich schon abgeklärt. :)


cube

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Angenommen du wirst dann wieder schwanger, stehst aber grundsätzlich nach der EZ dem AG gemäß Vertrag wieder zur Verfügung (also auch die Kinderbetreuung wäre gesichert), würdest du im BV wieder den normales Gehalt bekommen. Wie gesagt: du müsstest grundsätzlich in der Lage sein, deine Arbeit anzutreten, den AG eine Gefährdungsbeurteilung machen zu lassen und dann entweder BV oder aber eine andere dir zugewiesene Tätigkeit. Das könnte ja nun auch durchaus reine Büroarbeit sein oder sonst etwas, womit der dich beschäftigen könnte.


cube

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würdest innerhalb der EZ schwanger, bekommst du innerhalb der EZ entweder EG, ist das schon aufgebraucht, nichts. Du bist ja in EZ und benötigst daher kein BV. BV kann es nur geben, wenn du auch wirklich arbeiten gehst. Die EZ kann auch nicht verkürzt werden zugunsten eines BV´s.


Leonie123456789

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Vielen Dank! Damit sind meine Fragen beantwortet :)


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