Phil2014
Hallo Frau Bader, ich bin Grafik-Designerin, bin momentan noch angestellt in einem Verlag, möchte mich aber im Anschluss an meine Elternzeit, die voraussichtlich Anfang Oktober 2014 beginnt, selbstständig machen. An meinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren möchte ich defintitiv nicht. Ich bin mir nun unsicher, ob ich besser ein oder zwei Jahre Elternzeit einreichen und wann ich selbst die Kündigung aussprechen soll. Da ich ja jetzt noch nicht genau weiß, wann ich den langsamen Start mit zunächst nur wenigen kleinen Aufträgen beginnen werde, würde ich momentan zu zwei Jahren Elternzeit tendieren. Sollte ich dann aber doch bereits nach einem Jahr Elternzeit die ersten kleineren Aufträge annehmen wollen, besteht dann die Möglichkeit, meinen Arbeitsplatz während der noch laufenden Elternzeit fristgerecht zu kündigen und die Elternzeit vorzeitig zu beenden? Die Variante, meinen Arbeitgeber um die Genehmigung eines Nebenerwerbs zu bitten, scheidet aus diversen Gründen leider aus. Und andersherum: Hätte ich einen Nachteil, wenn ich nur ein Jahr Elternzeit beantragen würde und dann evtl. doch noch nicht in die Selbstständigkeit starten würde (außer, dass ich natürlich in der Zeit kein Geld verdiene)? Ich wäre ja dann mitsamt Kind über meinen Mann familienversichert?! Mit einer Antwort auf meine Fragen würden Sie mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank!
Hallo, am flexibelsten sind Sie, wenn Sie 2 Jahre nehmen - da können Sie verlängern. Der AG muss aber dann der weiteren Tätigkeit zustimmen. Jeder verdienst wird auf das EG angerechnet, Sie dürfen nicht mehr als 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nimm mind. 2 Jahre, weil dann kannst Du gegebenenfalls auf das 3te Verlängern. Nimmst Du nur eines, dann kann der AG Dir die Verlängerung verweigern. Wenn Du also noch nicht genau weißt, machst Du es wirklich ja oder nein, würde ich mir möglichst viel Flexibilität freihalten. Zudem bedenke auch das Thema Kinderbetreuung und Versicherungsschutz. Kündigen kannst Du auch innerhalb der Elternzeit. Nur Dich kündigen, das kann man nicht.
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