Phil2014
Hallo Frau Bader, ich bin Grafik-Designerin, bin momentan noch angestellt in einem Verlag, möchte mich aber im Anschluss an meine Elternzeit, die voraussichtlich Anfang Oktober 2014 beginnt, selbstständig machen. An meinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren möchte ich defintitiv nicht. Ich bin mir nun unsicher, ob ich besser ein oder zwei Jahre Elternzeit einreichen und wann ich selbst die Kündigung aussprechen soll. Da ich ja jetzt noch nicht genau weiß, wann ich den langsamen Start mit zunächst nur wenigen kleinen Aufträgen beginnen werde, würde ich momentan zu zwei Jahren Elternzeit tendieren. Sollte ich dann aber doch bereits nach einem Jahr Elternzeit die ersten kleineren Aufträge annehmen wollen, besteht dann die Möglichkeit, meinen Arbeitsplatz während der noch laufenden Elternzeit fristgerecht zu kündigen und die Elternzeit vorzeitig zu beenden? Die Variante, meinen Arbeitgeber um die Genehmigung eines Nebenerwerbs zu bitten, scheidet aus diversen Gründen leider aus. Und andersherum: Hätte ich einen Nachteil, wenn ich nur ein Jahr Elternzeit beantragen würde und dann evtl. doch noch nicht in die Selbstständigkeit starten würde (außer, dass ich natürlich in der Zeit kein Geld verdiene)? Ich wäre ja dann mitsamt Kind über meinen Mann familienversichert?! Mit einer Antwort auf meine Fragen würden Sie mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank!
Hallo, am flexibelsten sind Sie, wenn Sie 2 Jahre nehmen - da können Sie verlängern. Der AG muss aber dann der weiteren Tätigkeit zustimmen. Jeder verdienst wird auf das EG angerechnet, Sie dürfen nicht mehr als 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nimm mind. 2 Jahre, weil dann kannst Du gegebenenfalls auf das 3te Verlängern. Nimmst Du nur eines, dann kann der AG Dir die Verlängerung verweigern. Wenn Du also noch nicht genau weißt, machst Du es wirklich ja oder nein, würde ich mir möglichst viel Flexibilität freihalten. Zudem bedenke auch das Thema Kinderbetreuung und Versicherungsschutz. Kündigen kannst Du auch innerhalb der Elternzeit. Nur Dich kündigen, das kann man nicht.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot