Hallo Frau Bader,
Ich hoffe Sie können mich beraten.
Wir planen zeitnah mit dem zweiten Kind schwanger zu werden.
Unser erster Sohn ist am 18.09.2020 geboren, ich habe eine Kombination aus EG Basis und Plus bezogen. EG Plus begann im Juni 2021, Ich habe ab Mai 2021 wieder mit 15 std Teilzeit gearbeitet. Mein Elterngeldbezug endete im November 2021.
Gibt es hier eine Möglichkeit, das Volle Elterngeld bei Geburt des ersten Kindes zu bekommen ?
Was wäre die beste Alternative/Lösung, um möglichst viel bzw. hohes EG rauszuschlagen?
Danke und Vg.
von
scw1992
am 31.01.2022, 09:02
Antwort auf:
EG zweites Kind
Hallo,
da hilft es nur, möglichst zeitnah wieder möglichst viel zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2022
Antwort auf:
EG zweites Kind
Dann musst du schnellstens wieder so arbeiten wie vor der Geburt des 1. Kindes, da die Kinder zu weit auseinander sind. Momentan wäre die Basis 15 Std. TZ,
von
KielSprotte
am 31.01.2022, 09:14
Antwort auf:
EG zweites Kind
Um fast zu gleiche Elterngeld zu bekommen, dürfen die Kinder eine Altersabstand von ca. 14 bis 15 Monaten haben.
Also bei dir ist es schon zu spät.
von
Himbeere2008
am 31.01.2022, 09:15
Antwort auf:
EG zweites Kind
Danke für die Antworten.
Ich haben noch ein Kleingewerbe (Nähe Kinderklamotten).
Ist das nicht so, wenn ich das angebe, dass Ich das alte bzw. Volle Elterngeld bekomme?
Oder geht das nicht weil ich wieder gearbeitet habe, ich habe verstanden dass das unabhängig voneinander ist
von
scw1992
am 31.01.2022, 09:35
Antwort auf:
EG zweites Kind
Bei Mischeinkommen gilt das abgeschlossene Jahr vor Geburt. Jahre mit Elterngeld bis 14. Lebensmonat kannst du ausklammern lassen.
Es wäre besser gewesen, dass du alle infos in den ersten post stellst, siehst du ja jetzt an den Antworten
Mitglied inaktiv - 31.01.2022, 10:47