Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Durch Nachtdienste überschreiten der 30 h/Woche bei TZ in EZ. Wie zählt Urlaub?

Frage: Durch Nachtdienste überschreiten der 30 h/Woche bei TZ in EZ. Wie zählt Urlaub?

Franziskarrr

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Liebe Frau Bader, ich arbeite regulär 21 h/Woche im Krankenhaus und damit 50% Teilzeit in der Elternzeit (ich beziehe kein Elterngeld mehr). Jetzt fange ich zusätzlich mit 24h Bereitschaftsdiensten wieder an und kann damit nicht immer unter den von der EZ geforderten 30 h/Woche bleiben. Im Durchschnitt will ich aber darunter bleiben und den EZ-Status nich verlieren. Dazu benötige ihre Hilfe bei der exakten Berechnung: 1. Wieviel darf ich in einem Monat, der aus 4,5 Wochen besteht, maximal arbeiten um den Elternzeit-Status nicht zu verlieren? Sind das 130 h? 2. Reduziert sich diese Stundenzahl durch Urlaub dementsprechend? Also bei einer Woche Urlaub im Monat Juni auf 100 h? 3. Reduziert sich die Stundenzahl auch durch gesetzliche Feiertage oder einzelne Urlaubstage? 3. Wer prüft das nach? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Das bedeutet, 30 x 4,5. 2. Nein. Wenn es sich um Vollzeiturlaub handelt erhöhte sich sogar. 3. Der Arbeitgeber, wenn er sie loswerden will. Liebe Grüße NB


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