Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Drohende betriebsbedingte Kündigung direkt nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Drohende betriebsbedingte Kündigung direkt nach der Elternzeit

JasHe

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 3 Jahren nunmehr in dem Betrieb (mehr als 15 MA) angestellt und befinde mich im 2 Jahr der Elternzeit, sie endet zum 02.12.2020. Ich habe bisher in Vollzeit gearbeitet und möchte in Teilzeit arbeiten, dies sei aber nicht möglich, da es nichts geben würde. Nun soll ich im Dezember die Kündigung erhalten, den Monat noch voll aufgrund meines Urlaubes bezahlt bekommen und nach den Kündigungsfristen bis zum März freigestellt bezahlt werden, allerdings dann in Teilzeit. Obwohl meinem Antrag nicht stattgegeben wurde. Müsste dann nicht eigentlich Vollzeit abgerechnet werden? Es handelt sich offenbar hier auch um keine Abfindung, sondern um deren Pflicht, mich bis dahin noch zu bezahlen, oder? Ich werde nach TV DN bezahlt. Wir haben allerdings noch einen Kinderwunsch. Was wäre, wenn ich vor dem Dezember schwanger werde, es würde ja sofort wieder Kündigungsschutz bestehen. Ist der AG dann verpflichtet mich bis zum nächsten Mutterschutz zu beschäftigen oder mich ggf. freizustellen falls - wie bisher - keine Arbeit da ist? Ist ein Aufhebungsvertrag in Elternzeit durch den Arbeitgeber möglich, falls ich seinem Angebot "zustimme" oder ist das nicht gestattet, sodass er mich - wenn - ganz offiziell im Dezember kündigen müsste? Viele Grüße und einen schönen Abend


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht, es sei denn, es stehen wichtige betriebliche Gründe entgegen. Diese müssen begründet werden. 2. Wieso die Freistellung in Teilzeit erfolgen soll, erschließt sich mir gar nicht. 3. Dann kommt es darauf an, ob ein Anspruch auf Teilzeit besteht. Wenn nicht, muss er Sie auch nicht in Teilzeit beschäftigen. Kündigungsschutz wegen der Schwangerschaft besteht trotzdem. Dann können Sie aber den Vertrag nicht erfüllen u müssen kündigen. 4. Ein Aufhebungsvertrag ist möglich Liebe Grüße NB


Felica

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Ich würde schleunigst die EZ verlängern und mir für die EZ woanders einen TZ-Job suchen. Das ist sicherer als auf eine Schwangerschaft bis Dezember zu hoffen. Solange du in EZ bist, selbst wenn TZ, kann der AG nur mit OK der Aufsichtsbehörde kündigen. Betriebsbedingt kann es da aber durchaus Chancen geben. Dann geht das auch bei Schwangerschaft. Wenn bezahlte Freistellung, dann nach dem aktuell gültigen Vertrag also VZ wenn TZ abgelehnt wurde. Aufhebungsvertrag ist immer möglich. Kann aber eine Sperre nach sich ziehen beim ALG1. Kann dir aber auch passieren wenn du gegen eine Kündigung nicht vorgeht.


cube

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Wird dir gekündigt, weil keine TZ-Stelle da ist oder wird generell - ob TZ oder VZ - betriebsbedingt gekündigt? Wenn der TZ-Antrag nicht umzusetzen ist, wärest du in der Pflicht, den VZ-Vertrag zu erfüllen. Kannst du das nicht, müsstest du selbst kündigen. Wenn der AG dort also wegen der TZ-Stelle kündigen will, kommt er dir sogar noch entgegen, weil keine Sperre beim ArbAg folgen würde. Dann aber auch zu den VZ-Konditionen - denn der TZ-Antrag wird ja abgelehnt. Will er dir generell kündigen, dann auch auf Basis des VZ-Vertrages. Ich würde auch schnellstens die EZ verlängern und mir dann einen TZ-Job woanders suchen.


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