Mitglied inaktiv
Mein Kind kommt im Anfang Jan. 01 jetzt meine Frage, muss ich den Erziehungsurlaub schriftlich stellen - mündlich bereits erledigt - und in welcher Form, was soll ich schreiben. Muss mir die vollen drei Jahre nehmen da niemand hier ist der uns unterstützen würde. Danke Tini
Mitglied inaktiv
"Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich ab xx.xx.xxxx den Erziehungurlaub für ein am xx.xx.xxxx geborenes Kind y antrete. Die Dauer ist, wie bereits mündlich mitgeteilt bis zum xx.xx.xxxx." So, das war mal der Wortlaut. Du in Deiner Situation mußt darauf achten, wann Dein Kind geboren wir: noch in 2000 oder dann in 2001. zum 1.1.2001 und ab da geborene Kinder gibt es eine Gesetzesänderung: ErzUrl. muß für ab 1.1.2001 geborene Kinder bereits 6 Wochen vor Antritt gemeldet werden, nicht 4 Wochen wie bisher! Am besten z. H. der Geschäftsletung ,mit Einschreiben-Rüsckschein, oder selbst hinbringen und Empfang auf Kopie bestätigen lassen (je nachdem, wie fit Du nach der Geburt bist). Mein Tip: bereite das Schreiben schon mal vor und setze dann nur noch Namén des Kindes und die Daten ein, es gibt genügend anderes nach der Geburt, auf das zu achten ist, dann ist das schon mal gemacht! Ich hab noch die Kopie einer Geburtsurkunde angehängt. HTH Désirée P. S. Zur Sicherheit: Ich bin keine Rechtanwältin, oder in diesem Bereich tätig und o. g. ist meine private Erfahrung.
Mitglied inaktiv
Hat mir schon weitergeholfen. Werde das Schreiben jetzt schon mal aufsetzen. Danke noch mal Liebe Grüsse Tini
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