Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, trotz längerem "Infolesen" habe ich noch zwei Fragen: 1. Ich bin derzeit im Erziehungsurlaub für meine Felicitas (geb. Juli 00), jetzt im November kommt das nächste. Habe ich dann eine Zeitlang zwei "Erziehungsurlaube/Elternzeit" parallel laufen bis zum 3. Geb von Felicitas und dann läuft nur die Elternzeit des weiteren Kindes weiter oder beginnt die Elternzeit des weiteren Kindes erst im Anschluss an Felis Erziehungsurlaub und hat dann nur eine Dauer von circa 1 Jahr und 5 Monaten (bis zum dritten Geb. der Kleinen)? 2. Ich habe mich vertraglich verpflichtet, im Erziehungsurlaub 2 Tage die Woche zu arbeiten (15 Std.). Jetzt nach der nächsten Geburt möchte ich aus Stillgründen auch wieder einige Monate zuhause bleiben und dann im sommer nächsten Jahres wieder anfangen mit Teilzeit. Muss ich dafür dieses Zusatzvereinbarung zu meinem ruhenden Hauptarbeitsvertrag kündigen oder wie muss ich vorgehen? Schon mal vielen lieben Dank für ihre Antwort! Claudia
Liebe Claudia, 1. Dazu gibt es einen Schriftwechsel mir dem Ministerium, den ich wiedergebe:Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz 2. Ich würde mich bemühen, mit dem AG eine gütliche Einigung zu finden, dass ist bei diesen Dingen immer am sinnvollsten. Gruß, NB
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