Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen schon öfter wegen meines Arbeitgebers geschrieben. Ich habe bis zu meinem Beschäftigungsverbot in einem Call-center gearbeitet und die haben mich ja dann auf Grund meiner Schwangerschft entlassen. Mein Anwalt hat Klage bei Arbeitsgericht eingereicht und am 26.10. war der Gütetermin. Die Gegenseite ist aber nicht erschienen und mein anwalt sagt, dass meine Kündung rechtsunwirksam ist wegen des Versäumnisurteils. Ich bin dann mit meinem Brief zu meinem Arbeitgeber gegangen und wollte wieder arbeiten, da mein Beschäftigungsverbot abgelaufen ist. Die meinten bloß ich soll wieder nach Hause gehen, da ich gekündigt bin, obwohl ich denen den Brief vom Anwalt vorgelegt habe. Sie ignorieren einfach alles und das macht mich total fertig, so das ich schon Depressionen habe. Mein Anwalt kann auch nichts weiter machen als Klage beim Arbeitsgericht einreichen und die Gegenseite anschreiben. Sie bezahlen mir auch nicht die Zeit meines Beschäftigungsverbotes und verweigern mir die Arbeit, Was kann ich tun? Muss ich wirklich abwarten? lg sandra
Hallo, sorry, wegen dem Standesrecht darf ich nichts sagen, wenn Sie einen Anwalt haben. Gruß, NB
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