Mitglied inaktiv
Hallo nochmal! Danke für die bisherigen Antworten. Noch eine Frage: Zählt die reine BEschäftigungsdauer vor Geburt des kIndes bei der Kündigungsfrist oder zählen die Elternzeitjahre mit? Wäre ja in Unetrsxchied zwischen 1 monat und drei Monaten.... Dankeschön für Ihre Mühe Viele Grüße Finnja
Hallo, es zählt Mutterschutz und Elternzeit mit. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode ...
Frohes neues Jahr Frau Bader. Ich habe eine Frage,bin momentan in Elternzeit, Elterngeld beziehe ich keine mehr und wollte ich mir ein Minijob finden.Habe ich mich auf eine Anzeige beworben als Prospektverteiler,aber sagen sie das wäre kein einfache Minijob auf Basis sondern eine beim Finanzamt gemeldete kurzfristige Beschäftigung.Habe ich mal gel ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine sehr banale Frage zur Dauer der Elternzeit, auf die ich jedoch sehr unterschiedliche Antworten finde. Es besteht ja ein Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre pro Kind. Gelten die 3 Jahre für jedes Elternteil einzeln oder gemeinsam? In der offiziellen Elternzeit-Broschüre des bmfsfj finde ich keinen Hinwei ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Hallo Frau Bader Mein Mann und ich haben im Juni 2024 Nachwuchs bekommen. Mein Mann hat noch einen 11 Jährigen Sohn aus erster Ehe und bezahlt für diesen Unterhalt. Wir sind zeitnah nach der Geburt zum Anwalt gegangen zwecks einer Unterhaltsneuberechnung. Das Jugendamt lässt sich aber nun seit mehreren Monaten Zeit mit der Festsetzung ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname