Bran
Hallo, bitte, ich benötige noch einmal Hilfe zum Elternzeitantrag von jemand der sich auskennt, oder der vor kurzem einen abgegeben hat... Denn ich denke nicht, dass es egal ist, ob man jetzt das Geburtsdatum, oder den 1.Tag nach Ende der Mutterschutzfrisr als Start Datum der EZ nimmt, wenn man direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrisr in EZ ( 2Jahre) möchte. Angenommen die Geburt ist am 9.8.18 Dann geht die Elternzeit doch vom 5.10.2018 bis einschließlich 8.8.2020? Oder doch vom 9.8.2018 bis 8.8. 2020? VIELEN DANK!
Hallo, Sie kennen individuell jedes Datum einsetzen das Sie wollen. Das zweite Elternzeitjahr ist am zweiten Geburtstag rum. Liebe Grüße NB
Lovie
EZ beginnt am Tag der Geburt und endet 1/2/3 Jahre später am Tag vor dem Geburtstag.
Mitglied inaktiv
www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=228076 Die Elternzeit beginnt demnach bei Frauen nicht ab Geburt, sondern frühestens am Tag nach der Mutterschutzfrist (und frühestens sieben Wochen nach Beantragung). Gemäß Par. 22 Mutterschutzgesetz hättest du streng genommen keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss während der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist, wenn du die Elternzeit ab Geburt nehmen würdest. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird allerdings auf die Höchstdauer der Elternzeit von drei Jahren sowie auf den Bindungszeitraum von zwei Jahren angerechnet.
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