Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Guten Tag, Der Vater meiner Tochter arbeitet in Schichten, wir regeln die Umgänge privat, es gibt keine konkrete Umgangsregelung. Meine Tochter besucht einen Ganztageskindergarten. Bei Umgängen unter der Woche fordert der Vater, dass er sie nicht in den Kindergarten bringen muss. Ich sehe es als wichtig an, dass er mit unserer Tochter den Alltag lebt und sie nicht während der Umgangszeiten, ständig dem Kindergarten fern bleibt Kann ich darauf bestehen, dass er sie in den Kindergarten bringt, oder ist dies nicht möglich? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von AlleinerziehendeErzieherin am 24.05.2022, 16:01



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Hallo, ich bin da voll und ganz bei Ihnen. Ausserdem muss das Kind Konstanz haben und regelmäßig in den Kindergarten gehen. Später will er es dann auch nicht zur Schule bringen? Wenn es nicht alleine zu regeln ist, muss das JA eingeschaltet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2022



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Ganz einfach: Darfst du entscheiden, ob das Kind in den Kindergarten geht oder gibt es eine gesetzliche oder vertragliche Anwesenheitspflicht? Das Gleiche darf der Vater während des Umgangs tun. Ich verstehe deine Motive und finde sie sogar ehrenwert. Aber letztlich sollte er die gleiche Gestaltungsfreiheit haben wie du. Schwierig wird es dann, wenn der Umgangsvater Dinge verweigert, die das Kind aber möchte: Bspw er ignoriert das Hobby des Kindes und bringt es nicht zum Training, er verbietet Geburtstagseinladungen und frustriert damit das Kind. Dann kannst du über das Kindeswohl nachdenken und evtl eine Veränderung bewirken. Aber ob die beide frei machen, nicht zu Arbeit und Kita gehen - da bist du raus.

von Pamo am 24.05.2022, 16:18



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Ich stimme Pamo zu - und möchte noch etwas anmerken: du schreibst, der Vater arbeitet in Schichten. Ich gehe daher davon aus, dass es um Tage geht, an denen er ansonsten euer/sein Kind eben gar nicht sehen oder nur sehr kurz sehen könnte, weil er eben zB die Mittelschicht oder Spätschicht arbeitet. Also nach Ende des Kita-Tages eben arbeiten müsste. Wenn dies einer der Hauptgründe ist, würde ich auch sagen, dass es ok ist - er will Zeit mit seinem/eurem Kind verbringen und könnte das ansonsten eben nicht in dem Umfang.

von cube am 24.05.2022, 19:35



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Dass es keine Kindergartenpflicht gibt, ist mir bewusst, daher kam es zu der gestellten Frage. Mir geht es auch nicht darum den Umgang zu verhindern, sondern meiner Tochter den gewohnten Alltag auch mit ihrem Vater zu ermöglichen. Sie hat nach den Umgängen meist Probleme zurück in den Alltag zu finden, ebenfalls einer der Gründe wieso ich ein Problem beim Aussetzen der Kindergartentage sehe. Der Vater hat an den Tagen des Umgangs komplett frei und bringt sie erst Abends, neben den Umgängen unter der Woche hat er sie auch an diversen Wochenenden. Daher dachte ich, dass es eventuell möglich wäre den Alltag unseres Kindes bei Umgängen unter der Woche zu berücksichtigen. Wenn dem nicht so ist, werde ich natürlich nichts machen können. Vielen Dank für die Antworten.

von AlleinerziehendeErzieherin am 25.05.2022, 01:19



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Ob das allerdings der kiga mitmacht? Dann sollten die mal Mut dem Vater sprechen. Das bringt ja auch die Abläufe dort durcheinander wenn Kinder mal kommen und mal net

von mellomania am 25.05.2022, 08:18



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Weshalb sollte das Kind den ganzen Tag im Kindergarten sein, wenn der Vater frei hat. Ich hatte als meine Tochter klein war nur eine 4 Tage Woche - an meinem freien Tag blieb meine Tochter immer zuhause. Auch rückblickend war das ein Luxus. Die verpflichtende Schulzeit kommt früh genug.

von Finale am 25.05.2022, 09:14



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Weil sie teils mitten in der Woche fehlt und sie wie gesagt Probleme hat sich dann wieder einzufinden? Weil es Mal so und dann wieder anders ist. Nicht vergleichbar mit einem festen Ablauf, einer vier Tage Woche.

von AlleinerziehendeErzieherin am 25.05.2022, 10:31



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Außerdem geht es nicht darum sie von 7 Uhr bis 17 Uhr in den Kindergarten zu bringen, sondern um den Zeitraum von ca 9 Uhr bis 13 Uhr. In welchem die Aktivitäten der Kinder stattfinden.

von AlleinerziehendeErzieherin am 25.05.2022, 10:34



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Meine Eltern waren nicht getrennt, arbeiteten im Schichtdienst und ich musste nie in die Kita, wenn einer Zuhause war oder erst ab 10 Uhr. Dieses unstabile Lotterleben ist verantwortlich, dass ich mit 24 heiratete, mit 26 ein Haus hatte und mit 30 Jahren 2 Kinder. Zudem ganz schlimm, ich habe studiert und schon 15 Jahre den gleichen Arbeitgeber. Ach Schreck, total verkorkst alles. Meine Güte! Warum machen sich getrennte Eltern das Leben gegenseitig so schwer.

von HeyDu! am 25.05.2022, 13:15



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Vielen lieben Dank für die Antwort Frau Bader.

von AlleinerziehendeErzieherin am 25.05.2022, 14:19



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

HeyDu Danke für Ihre adäquate, zielführende Antwort, die so absolut freundlich und nicht im mindesten sarkastisch formuliert wurde, sie hat meinen Wissenshorizont absolut erweitert. Genau solche Menschen, wie Sie, wünscht man sich, wenn man als Alleinerziehende eine Frage stellt. Dass Sie in Ihrem Traumleben, mit Vorzeigewerdegang, solche Fragen und deren Hintergründe nicht nachvollziehen können freut mich für Sie. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin alles Gute, ich drücke die Daumen, dass Sie nie die Erfahrung werden machen müssen. Vielleicht schaffen Sie es ja, trotzdem irgendwann andere Perspektiven einzunehmen und die Sorgen anderer ernst zu nehmen, auch hierbei, ganz viel Glück!

von AlleinerziehendeErzieherin am 25.05.2022, 21:01



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Och och, wie kann man Fremde nur so ernst nehmen und solch Beachtung schenken... vielleicht weil ein bisschen der Nerv getroffen wurde ;-).

von HeyDu! am 27.05.2022, 10:36



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Dass dich deine Arroganz und Überheblichkeit mal nicht von hohen Ross schmeißt, ne?

von mellomania am 28.05.2022, 11:01



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Ja, genau, ich nehme hier alles total ernst, denn es waren ja auch unbedingt Meinungen und Lebenserfahrungen anderer erwünscht. Die einzige Aussage, die mich hier wirklich interessierte war die der Expertin. Und die habe ich erhalten. So manche Menschen sind der Beweis dafür, dass studiert nicht immer gleich intelligent heißt. Soziale Kompetenzen sucht man desweiteren vergebens. Trotzdem weiterhin alles Gute beim Stunk machen, darin scheinen so manche ihren Lebensinhalt zu finden, wenn ihr eigenes Leben zu perfekt ist (bzw sie so tun als ob) ;) Allen anderen Danke, für die sachlichen Antworten und Meinungen!

von AlleinerziehendeErzieherin am 28.05.2022, 22:37



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Hochmut kommt vor dem Fall.

von Dream2014 am 28.05.2022, 23:03



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Sucht man hier Freunde oder neue Blickwinkel? Bestätigung oder Anreize? Hier hat jeder Ecken und Kanten und gerade z.B. beim Stichwort BV ist man doch oft weit entfernt von Empathie. Manch einer scheint keine andere Realität als das Rub zu haben... Es hat nichts mit Hochmut und Arroganz zu tun, nur weil man mal provokativ schreibt und nicht alles in Watte formuliert. So bin ich nicht, so werde ich nie sein und so will ich nicht sein. Wäre die Fragestellerin mit dem Vater des Kindes noch zusammen, wäre das alles natürlich kein Drama aber man ist getrennt und dann gibt's kein Eltern-Dasein mehr sondern Machtkämpfe, jeder versucht es jedem so schwer wie möglich zu machen. Wo ist da die Sozialkompetenz? Allein diese Frage zu stellen, es nicht klären zu können, zeigt doch was los ist... In zig Familien wo die Eltern mit dem Kind gemeinsam leben und einer in Schichten arbeitet ist das überhaupt kein Ding, das Kind nicht in die Kita zu schaffen. Im Gegenteil, man ist Zuhause und bringt das Kind weg? Finde ich sehr komisch... und macht in unserem Bekanntenkreis auch keiner regelmäßig. Da ist das Bringen "ohne triftigen Grund" die Ausnahme und nicht die Regel. Schönen Tag den Damen.

von HeyDu! am 29.05.2022, 09:34



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Ebrlich gesagt halte ich Frau Baders Antwort nicht für juristisch unbedingt "juristisch", also in dem Sinn, dass Du ganz eindeutog Anspruch darauf hast und verlangen kannst, dass Dein Ex Dein Kind zum KiGa bringt. Du kannst ja versuchen, mit dem Kindswohl zu argumentieren, aber ob das durchgeht? Einzelfallentscheidung vermutlich ...

von Sille74 am 30.05.2022, 20:15



Antwort auf: Darf während der Ausübung des Umgangs der Kindergartenbesuch ausgesetzt werden?

Da ich auch eine andere Auffassung habe, habe ich heute eine Kollegin im JA dazu befragt. Bei unserem JA würde die Fragestellerin nicht die erhoffte und gewünschte Unterstützung / den Zuspruch erhalten. Der Vater bringt das Kind nicht unnützerweise in die Kita und verbringt Zeit mit dem Kind,top. Sofern das Kind in der Entwicklung nicht hinterher hinkt und deswegen die Förderung leidet, die häusliche Situation optimal ist und das Kind z.B. die Vorschule nicht verpasst, kann der Vater während seiner Umgangszeit das so handhaben. Aussage war: Man kann in DE gegen und auf alles Klage einreichen, dann müsste die Mutter das eben tun.

von HeyDu! am 31.05.2022, 18:51



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