Wird die Elternzeit vom 1. Kind automatisch ausgesetzt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird die Elternzeit vom 1. Kind automatisch ausgesetzt?

Hallo, bin momentan etwas ratlos und verwundert, denn ich glaube von unserer Personalabteilung die völlig falschen Informationen erhalten zu haben. Ich habe am 01.01.10 einen Sohn zur Welt gebracht und für ihn 3 Jahre Elternzeit beantragt. Am 17.01.11 kam dann meine Tochter zur Welt und dann hab ich mich bei unserer Personalabteilung schlau gemacht, was ich am besten beantragen soll. Ich wusste damals noch nicht, wie lange ich zu Hause bleiben wollte, weil die beiden Kinder nur ein Jahr auseinander sind. Sie rieten mir daher auch bei der Tochter alle drei Jahre zu beantragen, denn die beantragte Elternzeit vom 1. Kind fängt mit Beginn der Elternzeit für´s 2. Kind automatisch zu ruhen an. Und dann sagten sie noch, dass dann nach Beendigung des 2. Kindes (in diesem Fall 16.01.14) die Elternzeit vom 1. Kind weiterläuft (wäre dann ja eigentlich bis 31.12.15) Leider musste ich feststellen, dass ich wahrscheinlich die restliche Elternzeit von meinem Sohn verschenkt habe und nicht mal mehr aufsparen kann. Ist das richtig? Ich fange am 01.10.13 wieder an auf 16 Stunden zu arbeiten. Also während der Elternzeit. Hier haben wir jetzt einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Hätte ich die Möglichkeit die restliche Elternzeit aufzusparen und wenn ja, müsste ich dann am 01.10. Vollzeit zu arbeiten beginnen? Vielen Dank für ihre Hilfe. LG

von yogi am 31.07.2013, 17:24



Antwort auf: Wird die Elternzeit vom 1. Kind automatisch ausgesetzt?

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



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