Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Umgang ausgesetzt werden für Urlaub mit KM?

Frage: Darf der Umgang ausgesetzt werden für Urlaub mit KM?

nuraay

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang wurde gerichtlich festgelegt. Alle 2 Wochen am Wochenende und 1x unter der Woche. Unser Kind lebt bei mir. Ich würde gerne mit unserer gemeinsamer Tochter in den Herbstferien in die Türkei verreisen. Benötige ich hierfür eine Vollmacht des Vaters? Hinzu käme dass wir an den Umgangstagen zwischen unserer Tochter und des Kindsvater im Urlaub wären. Muss ich dies dann dem Gericht mitteilen, falls der Vater dagegen ist? Der KV ist absolut dagegen das unsere Tochter in den Urlaub darf. Mittlerweile ist sie 10 Jahre und war noch nie richtig im Urlaub. Nun möchte ich es ihr endlich ermöglichen. Allerdings weiß ich das KV wieder alles daran setzen wird es uns zu verderben und drohte auch schon damit das er dies als eine Entführung durchsetzen wird. Vielen lieben Dank und liebe Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie dürfen grds auch ohne Zustimmung des AG mit dem KInd in den Urlaub fahren. Ausnahme: - von Urlaubsort geht Gefahr aus (s. Auswärtiges Amt) - es droht Entführung, weil Sie selber aus diesem Land stammen u Indizien dafür sprechen, dass Sie wieder dort leben wollen - der Urlaub ist ungewöhnlich lang (ich würde mal sagen länger als 3 Wo) Liebe Grüße NB


la-floe

Beitrag melden

Moin, natürlich kannst du in den Urlaub fliegen. Reisepass bekommst du ohne Einverständnis des Kindsvaters. Eine Vollmacht würde ich an deiner Stelle mitnehmen, notfalls lässt du die per Gericht ersetzen. Geht idR problemlos durch, wenn du nicht in ein Krisengebiet mit Reisewarnung fliegst. Ich hatte immer eine dabei. Gebraucht habe ich sie nie. Aber haben ist besser als brauchen.


Pamo

Beitrag melden

Wenn der Ferienort nicht gefährlich ist und keine Gefahr einer Entführung durch dich dorthin besteht, dann hat der KV kein Mitspracherecht. Da interessiert es niemanden, dass er gegen die Reise ist. Du teilst ihm einfach mit, dass ihr von Datum x bis y verreist seid und dass er gerne den ausgefallenen Umgang zum Termin z nachholen darf, wenn er das möchte. Gib ihm nicht nicht mehr Macht als das Gesetz ihm gibt. Und diskutiere normale Dinge des Alltags nicht mit ihm - das bringt niemandem etwas.


nuraay

Beitrag melden

Vielen Dank für eure Antworten. Dann kann ich mich beruhigt auf die Suche machen. Lieben Dank


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten.  Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus 

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...