Darf Mutter den Umgang mit neuer Freundin verbieten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Mutter den Umgang mit neuer Freundin verbieten?

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Mein Freund wird im September Papa. Seine ex Freundin macht jetzt schon diesen Stress, dass das Kind nicht in meine Gegenwart soll und ich es nicht sehen darf. Die Frage ist jetzt, gibt es ein Gesetzt der es ihr erlaubt zu sagen wer das Kind sehen darf oder nicht? Ich habe selbst eine Tochter und Gefährde selbstverständlich nicht das Kindeswohl. Sie kommt einfach mit der Situation nicht zu recht das er mit ihr Schluss gemacht hat. Er möchte das geteilte Sorgerecht. Darf sie also bestimmen wie er seine zeit mit dem Baby gestaltet? Gibt es da noch mal Sonderregelungen wenn sie stillt? Vielen lieben Dank für die Antwort

von Aninie1992 am 29.06.2014, 12:50



Antwort auf: Darf Mutter den Umgang mit neuer Freundin verbieten?

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



Antwort auf: Darf Mutter den Umgang mit neuer Freundin verbieten?

Nö darf sie nicht. Aber nun lass sie doch erst einmal das Kind bekommen und ihn ersteinmal alleine eine Bindung aufbauen. Du bist selbst Mutter. Er trennt sich, hat gleich eine neue Freundin, sie hat das Baby noch im Bauch und da stellt ihr gleich Forderungen ? Nicht gut. Es ist sein Kind und er ist ersteinmal wichtig. Und dass er mit seiner Ex auf einen Weg kommt Eltern zu sein.

von Sternenschnuppe am 29.06.2014, 13:15



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