Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mein Lebensgefährte, nach meiner 1,5 Jahren Elternzeit, auch in Elternzeit

Frage: Darf mein Lebensgefährte, nach meiner 1,5 Jahren Elternzeit, auch in Elternzeit

Denitsche

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme jetzt noch bis nächstes Jahr April '19 Elterngeld und wollte dann wieder anfangen zu arbeiten. Unser Sohn ist Mitte September 2017 geboren Leider finde ich keinen Kitaplatz, obwohl ich mich bei insgesamt 20 Kitas und das auch rechtzeitig, beworben habe... jetzt meine Frage, wenn meine Elternzeit vorbei ist (im April, insgesamt 19 Monate) darf mein Lebensgefährte dann auch noch mal für anderthalb Jahre in Elternzeit gehen ? Wir kommen jetzt mit seinem Gehalt und meinem Eltern Geld gerade so über die Runden... und wenn ich dann kein Elterngeld mehr bekomme, machen wir echt dicke Backen. Da wir ungefähr gleich verdienen, möchte ich dann wieder arbeiten und er dann gegebenfalls in Elternzeit gehen. Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen... Lieben Gruß aus Hamburg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit einer Frist von 7 wo kann er noch EZ nehmen. Aber sinnvoller wäre es, die Stadt in die Pflicht zu nehmen - Sie haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. SChreiben Sie die Stadt an u fordern Sie unter Fristsetzung (3 Wo) auf, einen Platz zuzuweisen. Liebe Grüße NB


mellomania

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aber natürlich. jedes elternteil hat für sich pro kind anspruch auf 3 jahre elternzeit. nur elterngeld ist vorbei. da kann er nix mehr machen.


Felica

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Er kann als Vater des Kindes auch bis zu 3 Jahre EZ nutzen, muss er halt entsprechend 7 Wochen vorher dem AG mitteilen. EG wird er aber nicht mehr bekommen außer er hatte seine beiden Monate noch nicht. Dann könnte er diese noch nehmen, aber nur bis zum 14ten Lebensjahr. Vielleicht redest du mal mit deinem AG ob du dann schon ab dem 1ten Geburtstag wieder in TZ einsteigen kannst. Würde bedeuten du wandelst das EG Plus was du teilweise bekommst in Basis-EG so das das EG nicht auf dein Einkommen angerechnet wird. Dein Mann nimmt dann ab dem 13ten Monat EZ , bekommt in 13 und 14 noch EG und dann könntet ihr mit etwas Planung auch noch die bis zu 4 Partnerschaftsbonusmonate EG bekommen. Würde aber voraussetzen ihr arbeitet beide in TZ, macht euch mal schlau wie viele Stunden genau und wechselt euch mit der Betreuung ab. So würde das EG noch mal einen Teil des Einkommensverlustes abfangen. Sofern du deine EZ noch über 1,5 Jahre verlängert bekommst, beide AG mitspielen bei der Gestaltung der Arbeitszeiten, könntet ihr beide die zeit bis es mit dem KiGa los geht überbrücken indem ihr beide innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeitet, zB du morgens, dann passt dein Mann auf, Dein Mann nachmittags und du passt auf. Statt das dann ein Gehalt voll weg fällt, habt ihr beide euer TZ-Gehalt. Nur so eine Idee die wie gesagt von den beiden AG abhängig ist. Der AG kann zwar die EZ nicht verbieten, aber sich eben quer stellen wenn es um Wunscharbeitszeiten geht. Aber den meisten A ist es weit lieber das gerade die Männer nicht komplett wegfallen, da nehmen die auch mal die TZ in Kauf und schauen was wegen Arbeitszeiten möglich ist sofern es der betrieb zulässt. Ja ist sexistisch, wir Frauen sind da meistens richtig gearscht und schnell ersetzbar, aber bei so manchen AG kommt jetzt doch so nach und nach ein Umdenken. Wenn es was für euch ist wie gesagt, macht euch mal entsprechend schlau.


mellomania

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du schreibst aus versehen bis zum 14. lebensjahr (könnte er elternzeit nehmen). ist 14. lebensmonat einschließlich. sorry, nicht böse sein


Denitsche

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Hallo Ihr Lieben, Vielen Dank für eure schnellen Antworten Das Problem ist, mein Mann kann nicht in Teilzeit gehen, da er eine leitende Position in der Firma hat. Chef macht da nicht mit. Und Omas und Opas gibt es leider auch nicht mehr, die für paar Std. auf den Kleinen aufpassen könnten... Ich werde mich einfach mal beim Jugendamt melden, mal gucken was die mir vorschlagen. Ich danke euch und wünsche euch einen schönen Abend.


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