Kiki31
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit einigen Jahren Arbeitslos und möchte jetzt während meiner Elternzeit die noch bis 17.1217 geht eine schulische Ausildung machen. Habe ich als ALG 2 Bezieher das Recht auf 3 Jahre Elterneit trotz orheriger Arbeitslosigkeit?? Darf ich die Ausbildng mit 30 Std in der Woche machen? und vorallem darf meine Tochter während der laufenden Elternzeit auch in die Kita, oder zur Tagesmutter gehen, oder muss ich ab dann dem Jobcenter und gegebenengfalls dem Arbeitsmarkt zur Verfühgung stehen? ICH wäre ihnen sehr sehr dankbar, wenn sie mir weiterhelfen könnten !!
Hallo, EZ gibt es nur mit AG. Alles andere müssen Sie mit dem Sachbearbeiter klären. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du musst natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Vielleicht kannst Du Bafög beantragen. Wenn das Kind betreut ist, musst Du Dir Arbeit suchen.
32+4
elternzeit kann man auch mit algII haben. Es heißt dann nur nicht elternzeit dem arbeitsamt wirst du aber sicherlich mitgeteilt haben, dass du dein kind in den ersten 3 jahren erziehst und deshalb nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. so oder so ähnlich. achtung, wenn du dem arbeitsamt dein vorhaben mitteilst und dann gleich etwas unterschreiben musst. die geben gerne einen zettel raus, auf dem du dann die "elternzeit" beendest und dann tatsächlich sofort wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. ich habe vor elternzeit gearbeitet, aber der vertrag wurde wegen (schwangerschaft) nicht verlängert. bin nun mit algII in "elternzeit ohne AG" 3 jahre. habe mit 3 monatsbaby auf eigene kosten eine weiterbildung IN elternzeit gemacht und dürfte nun auch in elternzeit bis zu 30 stunden arbeiten. die weiterbildung auf eigene kosten und eigeninitiative ist VERMUTLICH ähnlich wie dein fall. bei mir wollte man sofort alles streichen und mich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen. dem war nicht so. geht deine schulische ausbildung länger als deine "elternzeit", hast du da wahrscheinlich ein problem. meine zuständige elterngeldstelle war mir da eine große hilfe. vielleicht ist deine auch fit bei deinen fragen und kann dir helfen?
Sternenschnuppe
Sie hat einen Kindergartenplatz und kann Geld verdienen gehen, man macht aber auf Kosten aller eine schulische Ausbildung, weil man sich absichtlich dem Arbeitsmarkt entzieht ? Manchmal fragt man sich echt worauf man stolz ist wenn man seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Fakt ist : Wir haben weniger als so einige mit H4, die für Klassenfahrt, Hort. Essen im Hort, Zuschuss zur Schulausstattung, Nachhilfe , Sportverein, etc. nix bezahlen.
32+4
vielleicht hat sie dank der ausbildung nachher die chance einen besser bezahlten job zu bekommen? 3 jahre "darf" sie ja sonst eh zu hause bleiben. was ist dir denn lieber? sinnvoll die zeit zusätzlich nutzen oder nicht?
Sternenschnuppe
Hier bei uns darf man ein Jahr Zuhause bleiben. Das mit den 3 Jahren stammt aus einer Zeit in der man keinen Anspruch auf Betreuung hatte vor dem 3. Lebensjahr. Daher war es nicht zumutbar. Diese Zeiten sind vorbei. Zuhause sein weil keine Betreuung da ist ist eine Sache. Betreuung haben ( und bei H4 auch noch voll bezahlt ) und sich keine Arbeit suchen geht gar nicht. Die Menschen ohne H4 können auch nicht mal eben kündigen und sich schulisch umorientieren auf Staatskosten.
Mitglied inaktiv
Fakt ist, ohne AG gibt es keine Elternzeit. Das was man dann ist wenn man daheim ist, nennt sich Hausfrau. Ist das Einkommen des Mannes zu gering, dann gibt es unterstützend unter Umständen Hartz4. Ohne Alternativ Wohngeld/erhöhtes Kindergeld. Ob und wieweit zutreffend muss man halt bei den entsprechenden Ämtern abklären. Einige Ämter sind aktuell noch lascher wenn ein Elternteil daheim ist zwecks Betreuung. Ansonsten muss man auch für Hartz4 nämlich grundsätzlich arbeitsfähig und -willig sein, sonst erfüllt man auch da nicht die Voraussetzungen für. Im absoluten Fall der Fälle tritt sonst nämlich Sozialgeld ein. Kinder zB erhalten kein Hartz4 sonder Sozialgeld - nur mal so nebenbei. Unabhängig davon hat das Kind SELBST !!! einen Anspruch auf mindestens 25 Std Betreuung in einer KiTa, Krippe oder Tagesmutter. Und zwar ab dem ersten Geburtstag. Egal ob daheim Betreuung ja oder nein. Geht Frau in die Ausbildung, erhält sie in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Diese wird selbstverständlich auf das Familieneinkommen angerechnet und dann geschaut in wie weit noch Voraussetzungen für mögliche staatliche Unterstützungen bestehen. Mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag dürfte es auch - sofern Plätze vorhanden - möglich sein entsprechend mehr Stunden bei der Kinderbetreuung zu bekommen. Fraglich ist halt immer, gibt es ausreichend Betreuungsplätze. ALG1 bekommt man nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was auch bedeutet das eine Kinderbetreuung vorhanden sein muss. Und man eben mehr wie 15 Std die Woche arbeiten kann. Bei einer schulischen Ausbildung gibt es unter Umständen Schüler-BAFÖG. Das können auch Erwachsene - mindestens bis zu einem Höchstalter - je nach Berufszweig bekommen. Also prüfen lassen ob das möglich sit. Das sollte man aber auch beim Arbeitsamt abgeklärt bekommen.
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