maus0815
Sehr geehrte Frau Bader, ist es in der Elternzeit erlaubt umzuziehen? Ich überlege in der Elternzeit zurück in meine Heimat zu ziehen. Darf mein Arbeitgeber, wenn ich Elternzeit von 2 (bis zum 2. Geburtstag) auf 3 Jahre verlängern möchte ablehnen? Ab welchem Datum startet der 2 Jährige Bindungszeitraum für die Elternzeit? Schon einmal vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Sie dürfen in der EZ wohnen wo Sie wollen 2. Nein, er kann das nicht ablehnen 3. Der Bindeungszeitraum startet laut § 16 BEEG ab dem beantragten Zeitraum, wenn dieser bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes liegt. Liebe Grüße NB
Pamo
Der AG bestimmt nicht deinen Wohnort, du kannst ziehen wohin du willst. Zum Arbeitsstart nach der EZ ist dein Arbeitsweg aber auch vollkommen dein eigene Angelegenheit. Hinsichtlich des Elterngeldes spielt es keine Rolle, wo du innerhalb Deutschland lebst.
maus0815
Vielen lieben Dank.
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