Mitglied inaktiv
Ich habe bei meinem AB 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich vorzeitig, bevor zwei Jahre abgelaufen sind beim einem anderen AB angefangen, bei dem alten AB gekündigt. Ich merke aber, dass es mir doch zu stressig ist, ich habe Zwillinge und schaffe kaum meine Aufgaben. Darf man bei dem neuen Arbeitgeber noch mal in die Elternzeit gehen? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass die Kinder noch keine drei Jahre alt sind. Dann können Sie mit Frist sieben Wochen neue Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
mellomania
wie alt sind die kinder? wenn der neue AG einverstanden ist und du nicht über der frist liegst, es sich also nicht um übertragene jahre handelt, ja. heißt bei einem kind: du hast anspruch auf drei jahre nach der geburt. wenn ich nur zwei nehme und mir das dritte aufhebe, dann einen neuen arbeitgeber habe un das kind dann über drei ist, MUSS der neue AG das NICHT gewähren. wie es bei zwillingen aussieht weiß ich nicht
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