Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

Frage: Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

franciscat

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Ich bin städtische Angestellte im öffentlichen Dienst und zur Zeit in Mutterschutz. Nebenher bin ich noch als Sängerin in einer Band tätig. Jetzt haben wir 4 Wochen nach errechneten ET einen Auftritt auf einem Stadtfest. Darf ich diesen Auftritt tätigen oder kann mein Arbeitgeber mir dies in den 8 Wochen nach Geburt verbieten. Möchte nichts falsch machen. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bekommen Sie was dafür? Dann brauchen Sie grds. eine Nebentätigkeitsgenehmigung. Ansonsten ist es kein Problem (es sei denn, Sie sind da fest angestellt). Liebe Grüße NB


Pamo

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Die Band ist dein Hobby und keine bezahlte Nebentätigkeit, richtig? Wenn das kein Nebenjob ist, dann gibt es auch keinen Arbeitgeber, der dir etwas "verbieten" könnte.


desireekk

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Selbst wenn es eine Nebentätigkeit wäre die bezahlt wird: Dann ist sie zu 99,9% bei der Band nicht angesteööt, also freiberuflich/selbstädig. Und da gibt es kein MuSchuG. Nur in der AN-Funktion darf sie nicht arbeiten. Ich hoffe, der AG weiss generell von dieser Nebentätigkeit... Gruss Désirée


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