franciscat
Ich bin städtische Angestellte im öffentlichen Dienst und zur Zeit in Mutterschutz. Nebenher bin ich noch als Sängerin in einer Band tätig. Jetzt haben wir 4 Wochen nach errechneten ET einen Auftritt auf einem Stadtfest. Darf ich diesen Auftritt tätigen oder kann mein Arbeitgeber mir dies in den 8 Wochen nach Geburt verbieten. Möchte nichts falsch machen. Danke
Hallo, bekommen Sie was dafür? Dann brauchen Sie grds. eine Nebentätigkeitsgenehmigung. Ansonsten ist es kein Problem (es sei denn, Sie sind da fest angestellt). Liebe Grüße NB
Pamo
Die Band ist dein Hobby und keine bezahlte Nebentätigkeit, richtig? Wenn das kein Nebenjob ist, dann gibt es auch keinen Arbeitgeber, der dir etwas "verbieten" könnte.
desireekk
Selbst wenn es eine Nebentätigkeit wäre die bezahlt wird: Dann ist sie zu 99,9% bei der Band nicht angesteööt, also freiberuflich/selbstädig. Und da gibt es kein MuSchuG. Nur in der AN-Funktion darf sie nicht arbeiten. Ich hoffe, der AG weiss generell von dieser Nebentätigkeit... Gruss Désirée
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader. In der Selbstständigkeit weiß ich, dass ich nicht auf das Mutterschutzgesetz achten muss, aber wie ist das in der Nebentätigkeit? Ich gehe auf 165€-Basis arbeiten, am 11.12 würde mein Mutterschutz beginnen, da es mir und meinem Baby sehr gut geht würde ich gerne etwas länger arbeiten. Darf ich das? Lieben Gruß Manuela
Ich habe hier mal eine sehr spezielle Frage. Am 28.07.2012 ist mein errechneter Entbindungstermin, d.h. ich würde am 16.06.2012 in Mutterschutz gehen. Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 20,25 Tage dieses Jahr und einen Resturlaub von letztem von 7,5 Tage. Insgesamt also 28 Tage. Ich habe jetzt ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomm ...
Hallo liebe Frau Bader, Ich habe vor 4 Wochen ein Baby bekommen und frage mich, ob ich im Mutterschutz arbeiten darf. Mein Fall ist vielleicht etwas komplizierter. Ich bin bei meinem Arbeitgeber unständig beschäftigt (quasi frei) und arbeite auf Lohnsteuer. Daher bekomme ich auch alle Leistungen des Mutterschutzes wie quasi ein Festangestellter ...
Hallo frau Bader, ich hab mal eine Frage, mein Chef an angefragt ob ich arbeiten könnte, aber ich steh noch im Mutterschutz bin kann ich mir Geld zu verdient zu meinen Mutterschutzgeld und wieviel? Danke Stern Marie
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE