Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann darf ich in Mutterschutz gehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann darf ich in Mutterschutz gehen?

Juli2012

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Ich habe hier mal eine sehr spezielle Frage. Am 28.07.2012 ist mein errechneter Entbindungstermin, d.h. ich würde am 16.06.2012 in Mutterschutz gehen. Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 20,25 Tage dieses Jahr und einen Resturlaub von letztem von 7,5 Tage. Insgesamt also 28 Tage. Ich habe jetzt ein Teil-Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen und darf nur noch 4 Stunden täglich arbeiten. Hatte jetzt 3 Tage Urlaub und im April auch nochmal 4 Tage. Jetzt meine Fragen: Werden da komplette Tage abgezogen oder jeweils nur halbe? Also statt 3 Tage Urlaub nur 1,5 Tage, da ich ja jetzt auch nur 4 Stunden arbeiten würde? Dann eine weitere Frage. Da ich meinen kompletten dann noch offenen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen möchte, kann ich dann früher gehen? Also die restlichen Tage von dann noch 21,5 Tage x 2. Wären praktisch 43 Tage früher?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso abgezogen? Sie bekommen den Urlaub so, als ob Sie gearbeitet hätten. Sie können den Urlaub vor dem Mutetrschutz beantragen, der Ag sollte dem stattgeben, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen. Liebe Grüsse, NB


Juli2012

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Ja, das weiss ich. Ich habe auch bereits mit meinen Arbeitgebern vereinbart, dass ich den restlichen Urlaub vor meinen Mutterschutz hänge. Meine Frage ist jetzt aber, wann ich dann in Mutterschutz gehen kann. Ob meine Urlaubstage sich dann verdoppeln. Normalerweise würde ich ja 8 Stunden arbeiten. Da ich jetzt aber nur noch 4 Stunden pro Tag arbeite wegen dem teilweisen Beschäftigungsverbot, wollte ich wissen, ob die Tage dann auch nur halb zählen. Ich also pro Urlaubstag nur 4 Stunden abziehen kann und keine 8 wie normal. Das würde dann nämlich bedeuten, dass ich keine 21 Tage Urlaub mehr hätte, sondern eben das Doppelte. Denn wenn ich keinen Urlaub nehmen würde, sondern arbeiten gehen, würde ich ja auch nur 4 Stunden arbeiten und keine 8 Stunden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Sie haben Anspruch auf Urlaub bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Dabei ist es egal, ob Sie in der Zeit ein BV oder Urlaub haben. Da Sie ja vollen Lohn bekommen, verstehe ich nicht, wieso sich die Urlaubstage verdoppeln sollen. Weil Sie nur die Hälfte arbeiten? Liebe Grüsse NB


blauerVogel

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Du hast ganz normal deine Urlaubstage. Da verdoppelt sich leider nix :-) Sonst hättest du ja doppelt so viel Urlaub wie deine Kollegen die 8 Stunden arbeiten. Du gehst 4 Stunden arbeiten, der Tag wird aber mit 8 berechnet und nimmt deine 20 Tage ( oder wie viele hattest du noch übrig?) Urlaub und dann direkt in den Mutterschutz. Gruß


sternenfee75

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Es ändert sich bei dir nur die Stundenzahl, aber nicht die Tage, d.h. du hast weiter eine 5 Tage Woche z.B. und musst auch 5 Tage nehmen. Da verdoppelt sich nichts.


Mitglied inaktiv

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Also ganz ehrlich: Du bekommst durch das BV schon weiterhin Deinen kompletten Loh wie als wenn Du Vollzeit arbeiten würdest (oder zumindest Deine komplette vereinbarte Stundenzahl). Und dann auch noch den Urlaub verdoppeln weil im BV nur 4h täglich gearbeitet werden darf? Ich frage mich allen Ernstes wie man darauf überhaupt kommen kann?!?! Also ganz klar: Jeder Urlaubstag ist jetzt auch nur ein Urlaubstag. LG Sabine


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