Julischka2018
Hallo, ich bin Angestellt und arbeite noch selbständig. Darf ich im Mutterschutz und in meiner Elternzeit weiterhin meine Selbständigkeit ausüben? Ich könnte die Rechnungen auch erst nach meiner Elternzeit einfordern, somit sollte es keibe finanziellen Nachteile für mich haben. Ist das so richtig? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir diesbezüglich weiterhelfen können. Liebe Grüße Julia
Hallo, Ja, das geht ohne Probleme bis zu30 Std pro Woche. Der AG hat die Tätigkeit ja genehmigt? LG NB
Andrea6
Selbstständige unterliegen nicht dem Mutterschutzgesetz.
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