Ich habe ein betriebliches Beschäftigungsverbot als Pädagogin in einer Beratungsstelle. Gründe zb wir haben keine getrennten Personal und Kliententoiletten. Und ich würde alleine arbeiten an einer Außenstelle und Corona usw. Darf ich freiberuflich trotzdem für das Jugendamt arbeiten. Ich mache die freiberufliche Tätigkeit schon 10 Jahre und mit Zustimmung meines AG
von nikimaier am 13.11.2020, 23:03