7jeanny
Hallo Ich habe letztes Jahr am 6.12. Meinen Sohn zur Welt gebracht. Zuvor habe ich 28 std/Woche gearbeitet. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis 2019) Ich wollte jetzt im Januar 2018 wieder arbeiten gehen mit 18std/Woche. Man darf ja während der Elternzeit bis zu 30std arbeiten gehen... Heute bekam ich einen Brief von meinem Arbeitgeber, dass meine Elternzeit am 31.12.2017 endet und ich mit 12std/Woche wieder eingestellt werde. Meine Arbeitszeit wird von 28 Std auf 12 Std verringert. Das war so nicht abgemacht. Darf mein Arbeitgeber das? Ich wollte während der Elternzeit weniger arbeiten gehen- deshalb habe ich drei Jahre beantragt und nicht nur eins.
Hallo, nein, das kann e rnicht machen. Sie können TZ in EZ arbeiten. Liebe Grüße NB
malini
Was hattest du genau beantragt? Er kann die beantragte Elternzeit nicht einfach beenden .
7jeanny
Ich habe Elternzeit bis dez. 2019 beantragt. Und neulich hab ich meinem personalchef einen Brief geschrieben mit folgendem: "Ich befinde mich derzeit bis dez.2019 in Elternzeit und möchte gerne in Anspruch nehmen, während der Elternzeit bis zu 30std arbeiten zu gehen und dies für 18 Stunden erfragen"
Mitglied inaktiv
Der AG darf deine EZ sicher nicht einfach von sich aus beenden. Damit will er eventuell deine Unkündbarkeit in EZ unterwandern. Vielleicht weiß er es auch nur nicht besser, aber trotzdem... Ich wäre sehr vorsichtig und würde auf jeden Fall widersprechen. Du hast deine EZ nicht beendet und ausdrücklich geschrieben, dass du TZ IN EZ arbeiten willst. Über die Stundenzahl müsst ihr euch einigen. Wenn er deinem TZ Wunsch nicht entsprechen kann, muss er zustimmen, dass du ggf woanders (nicht bei der direkten Konkurrenz) TZ arbeiten darfst. LG Lilly
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