Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Chronisch erkrankt in Elternzeit

Frage: Chronisch erkrankt in Elternzeit

May27

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Hallo Frau Bader, Ende diesen Jahres endet meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. In der Elternzeit bin ich schwer chronisch erkrankt und kann momentan nicht wieder arbeiten. Es ist auch unklar wann/ ob es wieder gehen wird. Durch einen Umzug ist meine alte Stelle auch weit entfernt, und es war eigentlich geplant das ich kündige und mir im näheren Umfeld etwas Neues suche, dies ist mir jetzt nicht möglich. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Mann privat. Deshalb gibt es auch leider keine gesetzliche Familienkrankenversicherung der ich nach der Elternzeit beitreten könnte. Die private Kk hat mich abgelehnt. Meine Frage ist nun, wie es überhaupt für mich weiter gehen könnte. Habe ich noch andere Möglichkeiten als selbst zu kündigen und mich selbst gesetzlich kranken zu versichern? (Krankengeld, Erwerbsminderungsrente?) Meine Stelle ist in einem kleinen Betrieb und ich möchte nach langer Elternzeit wenn möglich meinen Chef nicht finanziell belasten, da es ja eigentlich eh vereinbart war das ich nicht zurück komme… Vielen Dank schon vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben 2 Möglichkeit: zu kündigen und sich selber gesetzlich zu versichern oder Sie lassen sich krankschreiben und überreichte dem Arbeitgeber dann die Krankschreibung. Sie bekommen dann 6 Wochen Lohn und danach Krankengeld. Grundsätzlich klingt das für mich nach einer EU Rente, da ist es aber immer schwierig, die Anwartschaften müssen geprüft werden Liebe Grüße NB


Ani123

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In dem Fall sollten sie nur an sich denken. Sie können nicht arbeiten also sind sie AU. Mit Ende der EZ, 1.Arbeitstag melden sie sich bei der Arbeit krank. Sie erhalten 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Während der Zeit der Lohnfortzahlung und Krankengeld sind sie weiterhin gesetzlich krankenversichert. Ihr AG zahlt dann zwar Lohn für sie, obwohl sie jahrelang in EZ waren und ein Nicht-Wiederkommen geplant war. Pläne ändern sich, denn Krank-sein haben sie sich nicht ausgesucht. Ihr AG muss dadurch und egal was er dazu sagt, denken Sie nur an sich. Sie haben bei selbst kündigen eine Sperre von 3 Monaten für ALG1. Und ob ihnen das nach so langer EZ zusteht weiß ich nicht. Während der 3 Monate müssen sie sich selbst krankenversichern, was mind. 180€ bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostet. Die Agentur für Arbeit wird sie fragen, warum sie trotz Krankheit gekündigt haben. Es kann sogar sein, dass sie deshalb keinen Anspruch auf ALG1 haben, denn bei krank folgt Krankengeld. Nur woran soll es berechnet werden wenn es keinem AG gibt? Ich kenne mich nicht damit aus, wie es berechnet, wenn es keinen Arbeitgeber gibt und welche finanziellen Hilfen es nach selbst Kündigung von der Agentur für Arbeit gibt. Da sollten sie sich beraten. Für den Lebenslauf sieht es auch immer besser aus, wenn dieser lückenlos ist. EZ fließt mit ein und dann steht da wieder ihr AG. Denn woher soll jemand anderes wissen dass sie AU beim AG waren, wenn sie es nicht erwähnen? Die Frage ist auch, ob sie überhaupt ihre Arbeit wieder ausüben können. Wenn nein, dann können sie Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob man dafür einen AG braucht weiß ich nicht. Zur Berechnung der Rente bestimmt besser. Denken Sie jetzt nur an sich, denn eine Kündigung ihrerseits hat viele Nachteile für sie.


User-1769871192

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Nach 6 Jahren Elternzeit kannst Du keine Erwerbsminderungsrente beziehen weil in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflicht einträge gezahlt werden müssen damit ein Anspruch besteht. Darüber hinaus gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. An Deiner Stelle würde ich mich eingehend beraten lassen. Bist Du in Behandlung? Gibt es dort einen Sozialdienst der Dich unterstützen kann?


User-1769871192

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Die Antwort von Fr. Bäder ist doch echt eine fachliche Disqualifikation. Wie kann man von Erwerbsminderungsrente (EU-Rente gibt es schon seit über 20 Jahren nicht!!!) sprechen wenn nichtmal bekannt ist, welche Grunderkrankung vorliegt??? Nach 6 Jahren Elternzeit müssen auch ganz sicher keine Zeiten überprüft werden sondern es besteht gesichert kein Anspruch!!!


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