Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe eine Tochter, die Ende Dezember 3 Jahre alt wird. Somit müßte ich ja nächstes Jahr bzw. Ende dieses Jahr wieder zu arbeiten beginnen. Meine Tochter würde vormittags in den Kindergarten gehen. Hatte heute einen Termin mit meinem Chef, der mir quasi durch die Blume mitteilte, daß er mich angeblich nicht mehr beschäftigen kann (will). Seit Oktober 2003 habe ich eine Hüftprothese, welche mir aus gesundheitlichen Gründen (laut Arzt) verbietet, lange zu stehen. Vor meiner Schwangerschaft arbeitete ich an großen Maschinen in der Drehereiabteilung (im Stehen). Da sich zum damaligen Zeitpunkt meine Hüfte anfing sich zu verschlimmern (habe eine angeborene Hüftdysplasie), schrieb mir mein damaliger Hausarzt ein Attest, daß ich in der Dreherei nicht mehr arbeiten kann. Also setzte man mich zu den Poliseusen. Muß dazu anmerken, es handelt sich um eine Trauringfabrik und habe eigentlich Goldschmiedin gelernt. Doch das war nicht schlimm, ich poliere auch gerne. Nun, habe ich meinem Chef die Sache mit meiner OP geschildert und daß ich weiterhin nicht in der Dreherei arbeiten darf, da mir das von meinem Operateur ausdrücklich verboten wurde, wegen dem langen Stehen. Da meinte mein Chef, auch auf die Anfrage hin, ob ich vormittags (möchte gerne habtags arbeiten) kommen zu können, :"Wenn, dann nur nachmittags und dann auch nur in der Dreherei!" "WOM!" Ansonsten sähe er keine Chance für mich hier wieder anzufangen, denn ich hätte ja noch nie dort gegoldschmiedelt - wobei ich ihm gleich widersprach, denn ich hab da schon geschmiedelt - und beim Polieren hätte er mich nur hingesetzt, weil ich damals schwanger gewesen war. Und außerdem hätten sie so viele neue Musterringe, die ich noch nicht kennen würde. Diesen Grund gab er bei beiden Stellen (Goldschmiedeabteilung und Polierabteilung) an. Daraufhin sagte ich zu ihm, daß ich lernfähig sei und ob er denn keine Möglichkeit sähe, daß man mich bei den neuen Mustern einlernt. (Und die Poliseusen wären froh, wenn ich wieder kommen könnte. Ich habe mit ihnen geredet) Doch er meinte nur, er würde sich nochmal bei mir melden, aber er sähe keine Chance für mich. Ich brauche doch aber den Job und ich bin wirklich bereit Neues dazuzulernen!! Laut Poliseusen würde er lieber Neue einstellen, die sie von Grund auf einlernen müßte, als jemand, der schon mit dieser Arbeit vertraut ist. Wie lange nach meiner Elternzeit ist eigentlich der AG verpflichtet, mich zu beschäftigen? Und kann er mich einfach so los werden? Mit solchen Begründungen? Bitte helfen Sie mir, ich bin total fertig. Ganz liebe Grüße, wollknauel!
Hallo, grundsätzlich kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Umsetzen muss er nur, wenn er es einrichten kann. Ansonsten droht eine personnenbedingte Kündigung (evtl. Schwerbehindertenschutz). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Falls noch nicht, beantrage diesen umgehend beim Versorgungsamt! Bereits ab dem Tag der Antragstellung (am besten per Einschreiben gegen Rückschein, damit Du einen Nachweis hast) giltst Du "schwebend" als schwerbehindert, bis über Deinen Antrag entschieden ist! Dann kannst Du Dich an den Vertrauensmann der Schwerbehinderten wenden. Da hast dann Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz (ich habe dieselbe Krankheit;-) LG Murmeline
Mitglied inaktiv
Hallo Murmeline, bei mir scheint sich auch was anzubahnen, wie heißt den deine Firma mußt nich den kompletten Namen schreiben paar Buchstaben genügen. LG Jessi
Mitglied inaktiv
Hallo Jessica! Mein Betrieb ist aus der Goldstadt, ja. Die Firma? Hier der Firmenkürzel: R.Sick. Kennst du die? Grüßle!
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