Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Nachfrage, die sich etwas auf das Thema weiter unten Kind krank bezieht.
Ich befinde mich derzeit auch in Elternzeit und arbeite bei einem anderen Arbeitgeber auf 450 Euro Basis.
Dieser Arbeitgeber hat den § 616 BGB ausgeschlossen, zahlt also die 5 Tage Kind krank nicht.
Ich bin nicht familienversichert sondern, aufgrund der Elternzeit, selbst versichert.
Würden mir in diesem Fall die 25 Tage (habe 3 Kinder) Kind krank von der Krankenkasse zustehen oder wird hier nur der 450 Euro Job berücksichtigt?
Vielen Dank
von
Nelie1113
am 23.02.2017, 17:13
Antwort auf:
Bzgl. weiter unten Kind krank
Hallo,
hier wird nur der Minijob berücksichtigt, den das andere Arbeitsverhältnis ruht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2017
Antwort auf:
Bzgl. weiter unten Kind krank
Nein, derzeit bist du (beitragsfrei!) pflichtversichert, befindest dich aber nicht aktiv (wg Elternzeit) in einem sv-pflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Somit steht dir auch nicht das Kinderkrankengeld zu.
Ähnlich ist es mit deinem eigenen Krankengeld. Wenn du aktuell krank wirst (länger als 6 Wochen), bekommst du ja auch kein Krankengeld von der Krankenkasse.
Wenn deine Kinder erkranken muss dein (Neben-)Arbeitgeber dich zwar freistellen, Geld bekommst du dann aber von keinem für die Zeit.
von
chrissicat
am 23.02.2017, 18:52
Antwort auf:
Bzgl. weiter unten Kind krank
Dein Arbeitsverhältnis ruht, d.h. du hast keine Rechte aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis. Also auch keine kind-krank-Tage. Es wird nur der 450 Euro Job berücksichtigt, und dort hast du nur Ansprüche aus § 616 BGB.
Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 22:18