SnowWhite02
Sehr geehrte Frau Bader, leider bin ich nicht wirklich fündig geworden. Daher meine Frage: Seit 23.07.2012 habe ich ein absolutes Beschäftigungsverbot. Meinen Sommerurlaub hatte ich schon vorher eingereicht und auch von meinem Chef genehmigt bekommen. Der Urlaub ging vom 23.07. - 10.08.2012. Meine Freundin ist nun der Meinung, dass ich durch das BV meinen Urlaub ja eigentlich gar nicht in Anspruch genommen habe und er mir noch zusteht bzw. mein Chef mir meinen Urlaub dann ja "ausbezahlen" müsse. Ich habe auch noch ein paar Tage meines Jahresurlaubes übrig. Da ich jedoch bis zum Mutterschutz (ab 20.11.12) ein BV habe, kann ich meinen Urlaub ja dann nicht mehr nehmen. Wie ist nun die Rechtslage??? Muss mein Chef mir die Tage wirklich bezahlen, wenn ich sie nicht mehr nehmen kann??? Oder steht mir der Sommerurlaub plus die übrigen Tage wirklich noch zu - auch nach der Elternzeit? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. LG Snow
Hallo, wegen dem BV konnten sie den Urlaub ja nicht nehmen. Dies geht aber noch nach der Elternzeit (bis in das Folgejahr des Endes) Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Der Urlaub steht Dir noch zu. Du hast ihn nicht nehmen können wegen des BVs. Du hast Urlaubsaspruch bis Ende des Mutterschutzes (so Du unbefristet angestellt bist, sonst bis Ende des Vertrages falls dieser vorher ausläuft). Ausbezahlen darf der AG den Urlaub nur wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, und dann im Grunde mit dem letzte Geld welches Du von ihm bekommst, bzw. nachdem der Vertrag ausgelaufen ist. Wenn Du unbefristet angestellt bist, oder der Vertrag nach der EZ noch Gültigkeit hat (also erst später ausläuft), dann steht Dir der Urlaub nach der EZ zu und kann in dem Jahr wo die EZ endet und im darauf folgenden Jahr genommen werden. Ausgezahlt werden darf der Urlaub hier nicht. LG Sabine
SnowWhite02
Danke schön !!! Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet, also hätte ich dann nach der Elternzeit richtig viel Urlaub ;) Mein Chef wird "begeistert" sein ;) Eigentlich müsste er das ja dann auch wissen bzw. sein Steuerberater, der gleichzeitig die Lohnabrechnung macht, müsste ihm das ja dann auch vorab sagen, oder? LG
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