MAMI@2016
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Angestellte Lehrerin an einer Förderschule für verhaltensauffällige Kinder. Mein derzeitiger Vertrag läuft zum Schuljahresende aus. Eine mündliche Zusage für eine weitere Verlängerung um 1 Jahr wurde mir durch seitens der Schulleitung vor Zeugen bestätigt. Nun bin ich ca. in der 4.-5. Woche schwanger. Beim FA wurde mir geraten, den nächsten Ultraschall abzuwarten, um dann die Ss bei meinem AG bekannt zu geben. Dieser wird mich dann auffordern, einen Termin beim Betriebsarzt zu machen, damit meine Immunität überprüft und die Gefahrenbeurteilung meines Arbeitsplatzes erfolgt. Ich arbeite mit hoch aggressiven Kindern und Jugendlichen zusammen, die auch bereits gegen mich körperlich vorgegangen sind. Erst vor kurzem stürzte ich durch einen Schüler verursacht auf die Schulter. Gerade jetzt mit der Ss habe ich natürlich Angst, ein Risiko einzugehen. Bei uns gibt es Schwangere, die ein BV erhalten haben, aber auch welche, die weiterhin noch arbeiten. Wobei ich denke, die Gefahr in deren Klasse ist im Vergleich zu meiner eher gering. Wie schätzen Sie die Lage ein? Würde ich ein Bv erhalten? Und hätte dies u.U. negative Auswirkungen auf meine Vertragsverlängerung? Da ich noch 2 Wochen bis zur Bekanntgabe warten soll, hoffe ich, dass ich in diesem Zeitraum den Vertrag bereits erhalte. Darf ich den Vertrag unterschreiben, ohne meinen AG zu informieren? Vielen Dank und beste Grüße
Hallo, ich bin kein Arzt, denke aber, dass bei einer intakten Schwangerschaft am Anfang von außen wenig passieren kann. Deshalb würde ich erst einmal den V-Schluß abwarten u es erst danach sagen. Zum BV kann ich wenig sagen - da muss der FA einschätzen, wie es ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die Ferien nahen , der muss ja bald kommen. Auf jeden Fall unterschreiben und vorher nix sagen ! Wann die Schwangerschaft genau festgestellt wurde, geht keinen was an.
MAMI@2016
Danke Sternenschnuppe! Ja, das denke ich auch so. LG
MAMI@2016
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Meine Situation hat sich jetzt noch einmal geändert. Mir wurde durch eine Kollegin zugetragen, dass es Gerüchte gäbe, denen zufolge mein Vertrag nun (nach mehrfacher mündlicher Zusage vor Zeugen) doch nicht verlängert werden soll. Klarheit erhalte ich erst kommende Woche. Andere Kollegen haben wohl ihre Vertragsverlängerung schon unterschrieben. Wäre eine Absage an mich überhaupt zulässig? Sollte ich dann doch schon sagen, dass ich schwanger bin oder ändert das nichts, falls mein AG bereits seine Entscheidung getroffen hat? Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin seit 2014 in einem Unternehmen beschäftigt. Nach der Geburt meines 2. Kindes war ich zwei Jahre zu Hause und habe ab dem 04.10.23 eine neue Stelle im gleichen Unternehmen bekommen (Teilzeit in Elternzeit). Dies wurde mit einem Änderungsvertrag geregelt. Nun habe ich einen neuen Teilzeitvertrag vorliegen ab dem 01.11.24 m ...
Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt... Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...
Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes