Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bv stillen

Frage: bv stillen

mellomania

Beitrag melden

stimmt das wirklich, dass sich eine krankenschwester, die sich momentan im bv befindet, nach der geburt auf elternzeit und elterngeld verzichtet und sich anstatt dessen ein still-bv holen kann, elternzeit spart und den vollen lohn erhält? wenn ja, fehlen mir irgendwie die worte....es geht nicht um mich sondern um meine schwägerin. pro familia hätte ihr dazu geraten...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das geht grds schon. Aber man muss damit rechnen, dass der Ag die Mutter umsetzt - und dann braucht sie einen Betreuungsplatz für das Kind oder sie hat ein echtes Problem. Da die Antragsfrist 7 Wo ist, müsste sie die Zeit überbrücken. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das wird der Arbeitgeber wohl nicht mitmachen, sondern ihr einen Ersatzarbeitsplatz geben. Und dann hat sie ein Problem, weil sie keine Betreuung hat. Während der Stillzeit sind die Beschäftigungsbeschränkungen nicht so streng wie während der Schwangerschaft, da sich das Ungeborene ja nicht mehr im Mutterleib befindet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Richtig muss es heißen: "... da sich das Kind ja nicht mehr im Mutterleib befindet."


mellomania

Beitrag melden

der typ von pro familia meinte dass das ohne probleme gehe, da viele krankenschwestern das machen. das kann ja irgendwie echt nicht sein. er sagte auch, dass seit neuestem der hausarzt ein bv ausstellen können wegen gefahren am arbeitsplatz und er AG nix dagegen machen könne. finde das so arg..sorry. wenn ein BV berechtigt ist und kein andrer arbeitsplatz da ist etcpp dann ja. aber so? das wird doch gnadenlos ausgenutzt...


littlestarling82

Beitrag melden

das gibt es wohl...hab auch von einer Mama gehört, dass sie nun ein Jahr im BV war wegen stillen! sorry aber da fehlt mir das Verständnis, ich bin extra in Elternzeit gegangen um für mein Kind da sein zu können und zu stillen...so würde ich es als normal empfinden. Rechte für Mütter hin oder her...das Still-Bv ist unsinnig, meiner Meinung, das verleitet nur wieder viele es auszunützen. Genauso wie man in letzter Zeit immer häufiger liest das Mütter extra rumrechnen wann sie das zweite Kind kriegen müssen um gleich wieder ins BV zu kommen 🙈 oder Elternzeit vorzeitig beenden und dann ein BV wollen...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Diese Art von "Beratung" durch pro Familia einfach der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, damit es zur Klarstellung kommt. Am besten mit den Namen des zuständigen Beraters.


mellomania

Beitrag melden

ich dachte ich krieg wieder auf die hörner wenn ich das poste aber ich wäre erstickt dran. finde das so dreist. und sorry aber da wünsche ihr ihr echt, dass das stillen NICHT klappt


mellomania

Beitrag melden

was ist denn die zuständige aufsichtsbehörde bei sowas? da kenne ich mich gar nicht aus


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-mutterschutz---kuendigungsschutz/73648?view=DEFAULT Je nach Bundesland und nach Landkreis kann man hier die Adressen raussuchen. Du kannst den Fall auch sauber auf Papier dokumentieren und per Post eine Beschwerde einreichen. Der Rat zum Still-BV war aus verschiedenen Gründen unprofessionell. 1. Die Beschäftigungsbeschränkungen in der Stillzeit sind weniger streng als in der Schwangerschaft. 2. Was ist wenn der AG einen Ersatzarbeitsplatz anbietet? Dann ist es zu spät um Elternzeit beantragen zu können! 3. Was ist, wenn es mit dem Stillen nicht klappt? Dann ist es auch zu spät für Elternzeit. 4. Was ist, wenn die Stillende keine Kinderbetreuung nachweisen kann? Dann ist es zu spät für Elternzeitantrag, und sie hat keinen Rechtsanspruch auf das BV, wenn sie zu Hause nicht abkömmlich ist. Man kann sich da ganz schön in die Breduille bringen. Diejenigen, die das machen, tun das nicht für 30% mehr Einkommen, sondern weil sie >5000 Euro im Monat Brutto haben, statt 1880Euro Elterngeld. Und dann sorgen sie im Vorfeld für eine durchgängie Kinderbetreuung durch einen Angehörigen oder eine au-pair.


ALF0709

Beitrag melden

Was ist wenn ich dem AG mit der Geburt mitteile, dass ich keine EZ in Anspruch nehme, sondern nach dem MuSchu ins StillBV gehe und er mir einen anderen machbaren Arbeitsplatz zuweist, und das BV ablehnt? Kann ich dann nicht doch noch EZ beantragen und evt. die fehlende Zeit zu den 7 Wochen mit evt. noch vorhandenem Urlaub/Überstunden/unbezahlt überbrücken?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das würde funktionieren Alf. Kommt doof rüber, wäre aber rechtlich sauber. Bg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Achso, Nachtrag :-) Würde ich in einem Chemnielabor arbeiten mit 3 Arbeitsplätzen und abschätzbarem niedrigen Riskio der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, würde ich selbstverständlich keine EZ einreichen und das BV nehmen, alles andere wäre einfach dämlich. Ich behaupte aber auch nicht von mir ein Gutmensch zu sein :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hast du so viele Überstunden/Urlaub? Wohl eher nicht. Selbst wenn du von der 6. SSW bis Ende Mutterschutzfrist (42 Wochen) Urlaub angespart hast, dann reicht das nicht aus. Und unbezahlten Urlaub muss dir der AG nicht gewähren. Außerdem kannst du dem AG nicht erklären, dass du "ins Still-BV gehst", das kann nur der Arbeitgeber und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Du kannst also nach der Geburt lediglich auf den Elternzeitantrag verzichten. Und das mit dem Ersatzarbeitsplatz muss er dir am ersten Arbeitstag sagen, nicht eher. Und dann muss er dir nicht auf der Stelle Urlaub gewähren, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Urlaubsplanungen sind längerfristig und üblicherweise mit den Kollegen abzustimmen. Du hast also in jedem Fall am ersten Arbeitstag ein ziemliches Problem. Du musst die Ersatztätigkeit erst mal annehmen, sonst wirst du wegen Arbeitsverweigerung abgemahnt und evtl sogar gekündigt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Uriah, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Man kann sich auch rechtskonform zum eigenen Vorteil verhalten. Nicht immer ist das Beste rauszuholen gleichzusetzen mit unrechtmäßigem Verhalten (und mit Deinen Worten Betrug). Man kann doch durchaus pokern und meldet dem AG keine EZ und reicht für nach dem Mutterschutz auf gut Glück mal 7 Wochen Urlaub ein. Also ich hätte so viel Resturlaub gehabt :-D Kommt das BV, gilt der Urlaub nach neuster Rechtssprechung nicht mehr als genommen. (Hatte Frau Bader ja bereits ausgeführt.) Die eigentliche EZ darf Frau ja dann noch fristgerecht melden, sollte die Milchbar schließen :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Eigentlich hat doch Frau Bader die Frage schon früher beantwortet. Wenn mir als Arbeitgeber ein solcher Fall unterkäme, ich würde auf jeden Fall einen Ersatzarbeitsplatz schaffen. Dann hat die Frau ein Problem: sie muss nämlich arbeiten gehen und ihr Kind alle paar Stunden bringen lassen zum Stillen. Bei einer Anfahrt von 30 km (wie ich es in der Schwangerschaft hatte), ist das nicht machbar. Milch abpumpen und bis abends sammeln klappt nicht bei jedem auf Dauer, da fehlt der Anreiz zur Milchbildung. Wenn Mutter und Kind so früh schon tagsüber getrennt werden, geht das auf Kosten der Mutter-Kind-Bindung und auf Kosten des Stillens. Geht sie nicht arbeiten, sondern reicht Urlaub ein, muss der AG das nicht genehmigen. Verweigert sie die Arbeit, droht Abmahnung und schließlich Kündigung. Als Arbeitgeber würde ich von da an gar keine Beschäftigungsverbote mehr machen, auch nicht für Schwangere. Nur noch Ersatztätigkeiten anbieten. Wenn man will, geht das. Im Krankenhaus ist das problemlos möglich! In Kindertageseinrichtungen auch. Dann würde niemand mehr auf diese Idee kommen und ich hätte zudem keine Frauen, die ihren Urlaub aus dem BV auf Jahre hin aufsparen. Damit geht der Schuß dann nach hinten los: die Frau würde im Betrieb bekannt werden als die, wegen der die Beschäftigungsverbote abgeschafft wurden. Man sollte den Bogen einfach nicht überspannen, sonst bricht er. Unsere Gesetze sind so großzügig. Wer sich mehr rausholen will, als ihm zusteht, wird sicherlich Gegenwind bekommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"Wer mehr rausholen will, als ihm zusteht ..." Der Gesetzgeber hätte das Still-BV nicht geregelt, wenn es grundsätzlich keinen Bedarf gäbe. Es ist so gewollt und das solltest auch Du mal akzeptieren. Hat eine Frau einen Job in dem Stillen und Job nicht vereinbar ist, dann hat sie eben das Glück und bekommt zeitweise statt Elterngeld 100 % aus BV. Ein minimales Restriskio wird wohl jede Frau mit den Chancen einehen. Bei Deiner Argumentation kann man die Regelungen alle abschaffen. Individuelle BVs würde es nicht geben (weil alles AU) und generelle BVs auch nicht (weil der AG ja umsetzen muss). Wäre alles so, wie von Dir immer dargestellt, müsste es ganz einfach sein mal präzise aufzuzeigen, wann es überhaupt ein BV geben kann. Putzig, dass keiner bisher mal in der Lage war ganz konkret zu antworten. Immer kommt der gleiche allgemeine Senf, den ich rechtlich völlig anders auslege. Rechtsberatung sollte konkret und individuell sein! Alles andere kann man sich schenken.


Kornblume2016

Beitrag melden

Ganz ehrlich, manchmal frage ich mich was ihr alle immer für ein Problem mit dem BV habt. Und ihr scheint alle seeehr viel Zeit zu haben hier den ganzen Tag zu kommentieren und zu posten. Ich komme höchstens mal während des Mittagsschlafs meiner Kleinen dazu. Gehe mal davon aus dass ihr keine Kinder habt und arbeitslos seid.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Leider wäre ich auch eine der Personen die das BV nach Geburt ohne Ersatz abschaffen würde - leider deshalb weil es alle anderen Mütter stark benachteiligt. Mittels der Option EZ zu nehmen und eben dem heutigen EG kann niemand mehr sagen, Frau wäre schlechter gestellt weil sie zufälligerweise einen Beruf hat wo man evtl auch ein BV nach der Geburt bekommen kann. Aber IMO gehört das ganze Gesetz rund um BV auf den Prüfstand. ich würde ALLEN AG und ALLEN Ärzten die Option BV auszusprechen nehmen und das in die Hände einer übergeordneten Stelle geben die dann INDIVIDUELL bei jeder Frau schauen muss ob die Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Bei Feststellung der Schwangerschaft durch den Arzt bekommt die berufstätige Frau dann die entsprechende Verordnung vom Arzt, dann zeitnah einen Termin bei der Behörde und solange eine Freistellung. Hätte zudem den Vorteil das man auch endlich gegen die ganzen AG vorgehen könnte welche die Schwangeren nicht ordnungsgemäß melden. Da ist die Dunkelziffer nämlich auch noch erschreckend hoch. Aktuell ist es halt so, wenn Frau es drauf anlegt bekommt sie irgendwie immer ein BV - notfalls durch lügen und Ärztehoppeln. Und das kann eben nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Und AG gehen gerne den leichteren Weg - besser BV wie eine Schwangere die dauernd unvorhersehbar wegen AU ausfällt... Bei uns wird es jetzt richtig "lustig" auf der Arbeit. Kollegin und ich zeitgleich schwanger. Heißt 70 Std "Personalausfall" stehen zwei Minijobbern entgegen die noch gerade 10-15 Std die Woche zusammen leisten. Schwere Fleischkisten, tiefe Theke und nur eingeschränkte Ersatzarbeiten. Würden wir uns beide 100% an das Mutterschaftsgesetz halten und drauf pochen, die Fleischabteilung läge flach....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und deshalb muss man persönlich beleidigend werden? Manche Leute haben auch einfach schon ältere Kinder oder oh Wunder, diese Kinder haben sogar Väter die sich ab und zu auch mit diesen beschäftigen...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kornblume2016 Trag doch bitte inhaltlich etwas zum Thema bei und wenn Du schon deine kostbare Zeit opferst, möchte ich Dir deine Frage sehr gern beantworten 40 Stundenvertrag, 1 Kleinkind, nebenbei ein Studium im "Endstadium". Was die anderen tun, weiß ich nicht, so manche Frau macht daraus ein großes Geheimnis. Bekommst Du Job, Kind und 3 Minuten Auszeit nicht auf die Reihe? Schade für Dich.


mellomania

Beitrag melden

dann hat sich das recht auf elternzeit. ende. und elterngeld. auch ende. aber nicht auf kosten andrer ein bv, 100 prozent lohn und elternzeit aufsparen. das kotzt mich an. weil ich mich da benachteiligt fühle, weil es in meinem job halt nicht geht. gleiches recht für alle oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@ Mellomania und Danyshope: Dann schreibt doch mal dem BMFSFJ oder besser direkt der EU-Kommission, dass nach eurer Ansicht die Mutterschutzrichtlinie geändert werden müsste. Der Mutterschutz für stillende Mütter ist auf EU-Ebene geregelt und es gibt nicht in jedem EU-Staat so komfortable Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld.


Kornblume2016

Beitrag melden

@hubbeldubbel und danyshope a) ich hatte keine Frage gestellt b) ich war nicht persönlich beleidigend c) wenn ihr nicht das Gefühl habt zu viel am Handy rumzuhängen, dann ist doch alles bestens und ihr braucht euch auch nicht angesprochen zu fühlen :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Tja, dann wende Dich an den Wahlkreisabgeordneten und spreche es an. Soll er eine Gesetzesänderung anstreben. Kannst auch gern gegen das entsprechende Gesetz klagen und auf den Gleichheitsgrundsatz pochen, dieser meint jedoch nur: Gleichheit in gleicher Situation... Aussichtslos. Du wirst mit dieser, in Deinen Augen, Ungleichbehandlung leben müssen oder suchst Dir einen passenden Job mit passendem AG z.B. Tierärztin :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Tja, dann wende Dich an den Wahlkreisabgeordneten und spreche es an. Soll er eine Gesetzesänderung anstreben. Kannst auch gern gegen das entsprechende Gesetz klagen und auf den Gleichheitsgrundsatz pochen, dieser meint jedoch nur: Gleichheit in gleicher Situation... Aussichtslos. Du wirst mit dieser, in Deinen Augen, Ungleichbehandlung leben müssen oder suchst Dir einen passenden Job mit passendem AG z.B. Tierärztin :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@Kornblume, doch, Du bist persönlich beleidigend mit solchen Äußerungen: Zitat Gehe mal davon aus dass ihr keine Kinder habt und arbeitslos seid. Zitat Ende. Das ist wertend und du schreibst es um andere herabzuwürdigen. Ansonsten wäre dieser Zusatz nämlich überflüssig gewesen. Wie ich in EZ daheim war mit Säugling hatte ich ewig Zeit mich im Internet zu bewegen - weil Haushalt, Säugling und herumlümmeln nämlich locker zu schaffen waren. Keine Ahnung was du da also anders machst das du das nicht so hin bekommst. Evtl solltest du mal deinen Alltag optimieren. Nur mal so als nett gemeinter Rat...


Kornblume2016

Beitrag melden

:) mach dich nicht lächerlich danyshope


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich stille meinen 9 monate alten Sohn noch regelmäßig und habe daher um eine Freistellung von der Arbeit von zweimal dreißig Minuten pro Tag gebeten und eine Stillbescheinigung meiner Ärztin vorgelegt. Die Personalabteilung meines Arbeitgebers lehnt dies aber mit der Begründung, dass ich laut meinem Arbeitsvertrag Gleitzeit ohne eine Kernzeit als A ...

Ich fange im Oktober einen neuen Job als Krankenschwester an. Meine Tochter ist aktuell 9 Monate. Ich weiß nicht ob ich sie dann noch stille. Aber eigebtlich möchte ich das. Muss ich bei Einstellung meinen neuen Arbeitgeber darüber informieren wenn ich von Nachtdiensten befreit werden möchte oder Zeit zum abpumpen bekommen möchte? Ebenso steht ...

Hallo, Meine Tochter ist 16 Monate alt und wird noch gestillt vor allem abends und nachts. Ich bin Klinik Ärztin und habe nachschichten. Werde ich befreit von nachtschichten solange ich Stille? Wird oder kann mir der Zugang zum operieren in diese Zeit auch gesperrt werden wenn ich dies in Anspruch nehme? Danke für Ihre Antwort

Hallo Frau Bader, Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und stille (Kind ist 14 Monate). Wegen Personalmangels soll ich nun wieder 24h-Dienste machen. Meine Kollegen würden mir Stillpausen ermöglichen, obwohl das Kind schon älter als 12 Monate ist. Praktisch könnten wir 24h-Dienste und Stillen umsetzten. Ich bin auch mit den Diensten einverstand ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und versuche meine Situation kurz zu schildern: Ich arbeite seit Ende des Mutterschutzes 15 Stunden die Woche. Aktuell noch viel von zu Hause, allerdings hat mein Chef angekündigt, dass sich das demnächst ändern soll, da es für unseren Arbeitsbereich theoretisch kein Homeoffice gibt. Nun mache ich ...

Hallo Frau Bader, Ich beginne in 2 Monaten wieder in der Pflege zu arbeiten. Da ist mein Kind dann ca 14 Monate alt. Ich Stille noch zum Schlafen und Nachts. Habe ich besondere "rechte"? Wie ist da die reglung? LG

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur nachfolgenden rechtlichen Situation, auf die ich leider bisher keine Antwort gefunden habe. Ich bin Mama von unserer 16 Monate alten Tochter. Ich stille sie sowohl am Tag, als auch nachts und möchte auch eigentlich nichts gezwungenermaßen abstillen. Seit Herbst arbeite ich wieder in Teilzeit. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Während den Stillzeit greift ja das Mutterschutzgesetz. Ich weiss, dass nach 12 Monaten kein Recht mehr auf bezahlte Stillpausen besteht.  Aber wie ist es mit den restlichen Punkten des Mutterschutzgesetzes? Meine Tochter ist 15 Monate alt und wird noch gestillt. Laut Mutterschutzgesetz darf ich an Wochenenden u ...

Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...

Sehr geehrte Frau Bader,  laut Gesetz muss mein Arbeitgeber mich in den ersten 12 Lebensmonaten des Neugeborenen täglich für 1 Stunde (oder 2x 30 min) zum Stillen freistellen. Nun habe ich leider einen Arbeitsweg von ca. 50 Minuten, sodass sich dies für mich nicht realisieren lässt. Elternzeit ist aus finanzieller Sicht auch keine Option. Zudem ...