Nela1211
Hallo, ursprünglich habe ich für meine Tochter 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese wäre noch bis Mitte April 2024 gegangen. Durch einen Krankheitsfall in der Familie und die damit verbundene finanzielle Not habe ich bei meinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle in Elternzeit angefragt. Dazu wollte ich erstmal meinen Resturlaub nehmen und dann anfangen zu arbeiten. Laut AG sei dies nicht möglich. Teilzeit in Elternzeit hätte ich sofort anfangen müssen zu arbeiten, daher wurde mir empfohlen meine Elternzeit vorzeitig zu beenden um erstmal meinen Urlaub zu nehmen und dann meine Stunden zu reduzieren. Antrag wurde gestellt und genehmigt. Seit Anfang Februar bin ich nun wieder Vollzeit angestellt. Mein Urlaub geht bis Ende April. Nun habe ich Mitte Februar erfahren, dass ich schwanger bin. Meinem Arbeitgeber habe ich es noch nicht mitgeteilt. Eigentlich würde ich ein sofortiges BV bekommen. Ich habe aber mehrfach gelesen, dass man Elternzeit nicht kürzen kann um ins BV zu kommen. Dies ist betrug. Dies war jedoch nicht meine Absicht. Der Vorschlag zur Kürzung kam von meinem AG. Ich bin total verunsichert und weiß nicht was ich machen soll. Darf ich ins BV gehen, oder sollte ich lieber meinen AG darum bitten wieder in Elternzeit zu gehen? Viele Dank und viele Grüße
Hallo, Sie haben doch erst wieder angefangen zu arbeiten und dann die SchwS festgestellt. Spannend ist, ob es einen Vertrag über die TZ nach dem Urlaub gint. Ansonsten bekommen Sie bei einem BV den VZ-Lohn weiter, wenn Sie tatsächöich dem Betrieb auch in VZ zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Klar darfst du ins BV gehen (wenn dein AG nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eines verhängt). Denn bei dir liegt doch gar nicht der Fall vor, dass die Elternzeit wegen der Schwangerschaft beendet wurde. Sie wurde beendet und dann bist du zufällig direkt danach schwanger geworden. Das kannst du ja sogar belegen, nämlich durch eine Bestätigung des Frauenarztes, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Und fürdas eigene Gewissen: Wenn du Mitte Februar positiv getestet hast, ist es ja sogar wahrscheinlich, dass du zu dem Zeitpunkt, als der Antrag auf Beendigung der Elternzeit von dir eingereicht wurde, noch gar nicht schwanger warst. Ganz unabhängig davon, von wem die Beendigung ausgegangen ist.
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