Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV nach Elternzeit

Frage: BV nach Elternzeit

IdaObersteiger

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Hallo, mich würde interessieren, was die Berechnunsgrundlage bei mir im BV wäre bei erneuter SS. Im Moment habe ich noch Elternzeit, insgesamt 2 Jahre (1,5 Bezug von Elterngeld). Mein Arbeitsvertrag geht über 25 Std. + Nebenabrede. Vor der SS war ich 32 Std. und habe auch im BV den Lohn entsprechend bekommen. Meine Frage wäre jetzt, wenn ich erneut und gleich im Anschluss an Elternzeit schwanger wäre und mit BV wieder einsteigen würde, würde ich dann das Geld wie vor der 1. SS bekommen (32 Std.) oder nur wie 25 Std.? Danke im Voraus und liebe Grüße


mellomania

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wie ist vereinbart dass du nach der ez arbeitest? wie kannst du ohne bv arbeiten anhand der betreuung deines kinds? nur so kannst du lohn ohne bv erhalten und eben auch mit. nur wenn du nachgewiesen auch so wie vorher arbeiten kannst, erhälst du das. im bv immer das was man ohne bekommt. der AG ist aber erneut angehalten gefährdungsberuteilung zu machen, es könnte also sein, dass du gar kein bv benötigst sondern arbeiten kannst.


IdaObersteiger

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Hallo danke für deine Antwort vereinbart ist noch gar nichts.. meine Elternzeit endet erst im November.. mich hätte es nur vorab interessiert.. sicher würde ich wieder so um die 32 Stunden bekommen, also mehr, als das Minimum im Arbeitsvertrag (durch die Klausel mit Nebenabrede). Mir wäre nur wichtig zu wissen, ob ich dann nur 25 Std. bezahlt bekäme? Ein BV würde ich in meinem Beruf erhalten. Liebe Grüße und danke für die Mühen


Mitglied inaktiv

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Wenn die 32 Std schriftlich sind und du so auch arbeiten würdest, bekommst du nach 32 h das Geld im bv


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