Baby 2
Sehr geehrte Frau Bader, Ich weiss gerade nicht weiter und hoffe sehr, Sie können mir mit Ihrer Antwort helfen. Ich habe für ein Jahr Elternzeit genommen und festgestellt, dass es nicht ausreichen wird, daher noch um ein Jahr, unbezahlt verlängert. Mein Sohn kam jetzt mit einem Jahr in die Krippe (5 Std täglich) und da das Geld sonst nicht mehr ausreichen würde, gehe ich nun während der Elternzeit seit kurzem, bei meinem Arbeitgeber einen Minijob (Max 450€ im Monat) nach. Nun bin ich wieder schwanger geworden. Ich freue mich sehr, dass unser kleiner Sohn noch ein Geschwisterchen bekommt, allerdings bin ich gleichzeitig ziemlich verzweichwelt... Ich arbeite in der Gastronomie, bin schon 40 und da die erste Schwangerschaft nicht problemlos verlief, dürfte ich nun auch nicht mehr arbeiten. Die Elternzeit läuft nach der Verlängerung aber noch ca 10 Monate weiter und die ist ja unbezahlt. Für uns sind die 450€ monatlich zusätzlich wirklich sehr wichtig, aber arbeiten darf ich leider nicht mehr. Wenn ich es richtig verstehe gibt es kein BV während der Elternzeit? Was könnte ich tun? Gibt es in meinem Fall vielleicht auch eine Unterstützung? Viele Grüsse, Mom
Hallo, für den Hauptjob nein, für den Minijob ja. Sie werden bei einem BV also den Minijob-Lohn weiter erhalten. Liebe Grüße NB
misses-cat
Natürlich gibt es ein BV in der Elternzeit wenn du während der Elternzeit arbeitest, halt nur für den 450€ Job
Felica
Doch, wenn man in der EZ arbeitet, dann kann man in der EZ natürlich auch ein BV bekommen. In deinem Falle also über den 450 € Job BV in EZ gbt es für die Frauen nicht die daheim sind und eben nicht arbeiten. trifft ja auf dich nicht zu. Denke aber unbedingt daran das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, dann lebt dein normaler Vertrag wieder auf und damit bekommst du für den Mutterschutz das volle Mutterschaftsgeld. EG wird dann eine Mischung aus dem Gehalt von vor der ersten Geburt sein, der allermeiste Teil aber vom 450 € Job. Du wirst also leider nicht sehr viel EG bekommen. Mit Glück etwas mehr wie die 300 € Mindestsatz und zusätzlich den Geschwisterbonus. Mit Kindergeld sollte das dann das Einkommen etwas abfangen.
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