Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV gleich nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV gleich nach der Elternzeit

Eugenja

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Hallo Frau Bader, ich muss im 15 Juni 18 wieder Vollzeit arbeiten. Ein Teilzeitarbeitsverhältnis wurde mir bereits abgelehnt (unter 15 beschäftigte). Ich habe bereits einen Sohn der im Juni 2 Jahre wird. Ich habe auch nur 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich weiß, dass ich wieder sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, welches vom Betrieb ausgestellt wird. Frage 1: wie lange muss ich arbeiten, um wieder Anspruch auf mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot zu haben? Frage 2: würde ich 3 Monate arbeiten dann ein BV bekommen, würde ich beim Elterngeld wieder 12 monate vollen Gehalt haben und es daraus berechnet werden, oder? Frage 3: angenommen, ich wäre bereits schwanger (5ssw), im Juni, würde dann am ersten Tag kommen und die Bescheinigung abgeben, dass ich schwanger bin, müsste der Arbeitgeber ein BV aussprechen? Würde ich den Rest bis zur Geburt mein altes volles Gehalt bekommen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Gar nicht 2. Das kommt darauf an, wann dann die Geburt ist 3. Das Gesetz hat sich 2018 geändert. Wenn man früher ein Beschäftigungsverbot bekommen hat, bedeutet das nicht, dass dies immer noch der Fall ist. Nach dem neuen Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsprüfung durchzuführen und ihre Arbeitnehmer dann auf eine andere Stelle umzusetzen. Der Frauenarzt kann ein Beschäftigungsverbot nur noch dann aussprechen, wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch den Job tatsächlich nachweisbar ist. Liebe Grüße NB


cube

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Die Frage ist ja erst mal, ob du tatsächlich überhaupt ein BV bekommen würdest. Die Gesetzeslage hat sich da geändert und auch wenn du damals eines bekommen hast, bekommst du nun nicht auch zwingend eines. Ist natürlich auch abhängig davon, was du arbeitest - aber so grundsätzlich kann eigentlich kaum eine Schwangere mehr von einem BV ausgehen.


Lewanna

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1. Du musst keinen Tag gearbeitet haben um wieder Anspruch auf volles Gehalt im BV zu erhalten. 2. Ja 3. Der Arbeitgeber müsste sofort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dich dann entweder umsetzen oder ein BV aussprechen. (Wie schon erwähnt wurden die Gesetze verschärft.) Im BV bekommst du ja das Gehalt was du auch verdienen würdest. Also das Vollzeitgehalt. LG


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