fünf-kleine-hüpfer
Hallo, meine Drillinge besuchen eine verlässliche Ganztagsschule und anschließend den Hort der gegenüberliegenden Kindertagesstätte. Sie werden von ihrem Erzieher in der Schule abgeholt und essen dann in dem Hort Mittag, machen Hausaufgaben und werden dann dort betreut. Ich bekomme BUT und habe daher jetzt den Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens beantragt. Heute habe ich Ablehnung bekommen. Begründung : Da es sich um die Schule meiner Drillinge lediglich um eine verlässliche Grundschule handelt und beim besuchten Hort um eine Kindertageseinrichtung , wird das Essen, das meine Drillinge bekommen, nciht in schulischer Verantwortung angeboten (stimmt, das macht der Hort).
Hallo, Ich würde auch Widerspruch einlegen. Aber evtl werden die Kosten von einem privaten Träger nicht übernommen. Liebe grüße Nb
Sternenschnuppe
Bei uns haben sie es damals übernommen. Ist der Hort städtisch oder privat ? Bei uns wurden 50% übernommen. Wenn städtisch dann aud jeden Fall Widerspruch einlegen.
fünf-kleine-hüpfer
Kirche ist Träger, öffentlicher Hort...
Sternenschnuppe
Abee die Kirche ist der Träger. Hier gilt das BUT nur für städtische Einrichtungen was das Essensgeld betrifft. An Deiner Stelle würde ich anrufen und genau nachfragen.
luvi
Hallo, Frag mal im Hort nach, wie es bei anderen Kindern gehandhabt wird. Vielleicht gibts ja doch noch ne Möglichkeit... Luvi
fünf-kleine-hüpfer
Hortleiterin war entsetzt, war die letzten Jahre nie ein Problem :-( ich schreib jetzt erstmal nen Widerspruch...
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