Hallo Frau Bader, ich habe heute eine Ablehnung auf meinen Antrag für einen Zuschuss für die Erstlingsausstattung erhalten (bin derzeit in der 14. Woche schwanger) Sie begründen dies damit, das ich im Juni 2010 schon einmal einen Zuschuss erhalten habe. Ich habe letztes Jahr meinen Sohn leider im März still zur Welt gebracht und dies direkt einen Tag später der Arge mitgeteilt. Der Mehrbedarf wurde auch sofort rausgenommen, so das ich im April nur noch meinen normalen Bedarf erhalten habe. Ich bin davon ausgegangen das damit dann auch der Zuschuss gestrichen wird und habe es nicht weiter verfolgt. Ich kann es auch leider nicht mehr nachprüfen, da mein damaliges Konto nicht mehr existiert. Kontoauszüge ebenfalls nicht, da ich Onlinebanking hatte. Was kann ich nun tun? Sollte das Geld damals wirklich an mich überwiesen worden sein, dann wird es im Laufe der folgenden Wochen / Monate einfach mitverbraucht worden sein, da ich es wie gesagt nicht verfolgt habe. Meine monatlichen Einkünfte kenne ich, kontrolliere somit auch nicht am Monatsanfang das Konto. Würde sich ein Widerspruch lohnen, wenn ich es auch der Arge erkläre, wie Ihnen? Das der Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung abgelehnt wurde, ist verständlich, denn das Geld habe ich wirklich während der Schwangerschaft erhalten (hatte ich dieses Mal nicht beantragt, wurde aber dennoch pro forma abgelehnt). Habe ich sonst irgendwelche Möglichkeiten? Mein Mann ist Auszubildender, davon sind auch keine großen Sprünge bzgl. Säuglingsbedarf möglich =( Gruß chOcO
von -chOcO- am 09.07.2011, 18:42