Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader was ist rechtlich sicherer? eine Brückenteilzeit oder eine TZ in EZ? die EZ geht nur noch ein Jahr, auf Brückenteilzeit hätte man ja 5 Jahre das Recht, wenn ich richtig informiert bin? gibt es einen Unterschied, was die Möglichkeiten des AG zwecks Ablehnung anbelangt? lieben Dank
Hallo, am besten erst TZ in EZ (besserer Kü-Schutz) und dann Brücken-TZ. Liebe Grüße NB
Felica
Erst tz in ET, danach wenn Bedarf brücken-TZ
Felica
Nachsatz, weil vielen wohl eher nicht bewusst. TZ in der EZ kann man, auch ohne Zustimmung des AG zum neuen Mutterschutz beenden. Oder bei härtefall, weil zB Trennung oder Partner plötzlich arbeitslos. Das ist meines Wissens nach Brücken-TZ nicht möglich. Deshalb besser erst immer EZ ausschöpfen.
Mitglied inaktiv
vielen dank. das hatte ich gar nicht bedacht. lg Sabrina
cube
Und während der EZ hast du auch noch Kündigungsschutz. In der Brücken-TZ bist du ganz normal kündbar. Also ganz klar erst mal die EZ nutzen so lange es geht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet jedoch möchte ich die Stunden reduzieren. Kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wurde am 04.11.20 geboren und meine derzeitige Elternzeit endet am 04.11.22. Ich möchte diese um ein Jahr verlängern und zugleich Teilzeit wieder beginnen. Darf ich dies in einem Schreiben zusammenfassen oder müssen das zwei separate Anträge sein? Ich habe bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet j ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit K2 (1J) und werde in 6 Monaten wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Da uns in weiteren 10 Monaten ein Umzug bevorsteht, muss ich K1 und K2 in einer neuen Einrichtung eingewöhnen. Ist es möglich, TZ in EZ für 4-6 Wochen zu unterbrechen (ohne den Urlaub zu beanspruchen)? Ich habe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit dem 5. Kind in der 10. Woche schwanger und arbeite seit 12/22 62,5% in TZ. Ab 06/22 waren es 50%. Das Unternehmen hat mehrere Standorte und weit über 15 Mitarbeiter. Problem: Ich bin seit 11/22 (wieder) in psychiatrischer u. psychotherapeutischer Behandlung und habe dies samt Diagnose Borderline m ...
Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeitet aktuell in Teilzeit aus Elternzeit 25h/ Woche. Nun ist es leider so, dass die Tagesmutter unserer Tochter schwer erkrankt ist und auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten kann. Meine Tochter ist im Juni 2 geworden und alle Krippen/ Tagesmütter sagen, dass sie zum einen keine verfügbaren Plätze haben und zum an ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...
Guten Tag, momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen. Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe seit 01.10.23 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ab 01.11.23 habe ich meine Std auf 30 Std aufgrund eines Nebenjobs reduziert. Von der Arbeit wurde mir eine Änderungsvereinbarung ausgestellt, die bis 31.08.24 befristet ist (bis dahin hatte ich meine EZ 1. Kind ursprünglich beantra ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr