Saralin
Hallo Frau Bader, ich werde Ende Juni in Mutterschutz gehen. Mein AG zahlt jährlich eine Bonuszahlung zuzüglich zum Gehalt. Während der ersten 6 Wochen Mutterschutz bis zur Geburt will mein AG nun den anteiligen Bonus nicht gewähren und erklärt dies damit, dass die Bonuszahlung auf Basis des Jahresgrundgehaltes berechnet wird, welches in der Mutterschutzzeit in dieser Form nicht gezahlt wird. Ist das rechtens? Laut dem Mutterschutzgesetz müssen Bonizahlungen auch während des Mutterschutzes gewährt werden, oder nicht? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Herzliche Grüße Sarah B.
Hallo, Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden: Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet. Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln. Eine abschliessende Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten ist hier leider aufgrund dieser unbekannten Umstände nicht möglich. Liebe Grüße NB
Saralin
Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Im Arbeitsvertrag heißt es"Die variable Bonuszahlung wird kalenderjährlich (Bemessungszeitraum) geleistet. die Bonuszahlung hängt in ihrem Entstehen und ihrer Höhe davon ab, das bestimmte Ziele erreicht werden. Die Ziele werden kalenderjährlich jeweils im Voraus einvernehmlich zw. dem AB und der AN in einer schriftlichen Zielvereinbarung festgelegt." Um welche Art/Zweck der Gratifikation handelt es sich hier? Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. VG SB
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