-------------------------------------------------------------------------------- BMA-Pressestelle Berlin, den 26. September 2001 -------------------------------------------------------------------------------- Teilzeit: Ein teurer Spaß? Zahlreiche Arbeitgeber haben sich eines Besseren belehren lassen Beharrlich hält sich bei vielen Unternehmen das Argument, dass Teilzeitarbeit zu teuer ist und einen zu hohen Organisationsaufwand erfordert. Viele Unternehmen beschränken die Stellen mit reduzierter Arbeitszeit daher auch auf niedrig qualifizierte, schlecht bezahlte Tätigkeiten. Tatsächlich können den Unternehmen Mehrkosten entstehen, wenn Teilzeitarbeit zu einer höheren Mitarbeiterzahl führt. Diesen finanziellen Belastungen stehen jedoch erhebliche Vorteile gegenüber: So nimmt die potenzielle Flexibilität zu, je geringer die persönliche Arbeitszeit ist. "Arbeitstäler" und "Arbeitsgipfel" können leichter und bei zugleich geringeren Flexibilitätskosten ausgeglichen werden. Nicht zu unterschätzen sind zudem die Motivationsanreize, die eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bei Mitarbeitern bewirken kann: Eine Erfahrung, die mittlerweile auch viele mittelständische Unternehmen gemacht haben. Die Firma Gerhard Rösch GmbH in Tübingen beispielsweise hat bereits schon vor 15 Jahren Teilzeitmodelle eingeführt. Über viele Jahre war der Personalleiter des Unternehmens, Thomas Saile, skeptisch, aber heute ist er ein echter Verfechter und meint sogar: "Das neue Teilzeit-Gesetz könnte ein Segen für die Wirtschaft sein, wenn sie es nur annehmen würden". Denn nach seiner Erfahrung sind Teilzeit-Mitarbeiter eindeutig motivierter, produktiver und belastbarer. Als Beispiel führt der Personalleiter den Krankenstand seiner Mitarbeiter an: Im Schnitt habe die Firma unter ihren Mitarbeitern einen Krankenstand von drei Prozent. Von den Teilzeitkräften fehlten krankheitsbedingt jedoch nur 1,9 Prozent. Außerdem sei die Fluktuation bei Teilzeitkräften wesentlich geringer, und damit entfielen die hohen Kosten für die Suche und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Welche Impulse durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit für die Arbeitsabläufe eines Unternehmens ausgehen können, zeigen auch die verschiedenen Fallbeispiele aus Unternehmen, die auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit unter der Adresse www.teilzeit-info.de nachzulesen sind. Die Beispiele zeigen, dass es eine pauschale Kosten-Nutzen-Bilanz für Arbeitgeber sicher nicht aufgestellt werden kann. Aber nach den vorliegenden Erfahrungen und Erhebungen steht jedoch fest, dass es keinen generellen Kostennachteil von Teilzeitarbeit gegenüber herkömmlicher Vollzeitarbeit gibt. Auch dann nicht, wenn es um Fach- und Führungspositionen geht. Die verschiedenen Informationsmaterialien sind kostenlos und können online unter www.teilzeit-info.de, telefonisch unter 0180 / 51 51 51 0 oder per Fax unter 0180 / 51 51 51 1 für 0,24 DM/Minute oder auch schriftlich beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Referat LP 3 Rochusstraße 1 53123 Bonn bestellt werden. Broschüre "Teilzeit - alles, was Recht ist. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber": Bestellnummer A 263 Broschüre "Teilzeit - Neue Perspektiven. Menschen - Motive - Modelle" : Bestellnummer A 264 Videokassette "Teilzeit": Bestellnummer V 303 CD-ROM zur Teilzeit mit Gehaltsrechner Netto-Klick: Bestellnummer C 130 Über das kostenlose Info-Telefon 0800 / 15 15 15 3 werden in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 20.00 Uhr, alle Fragen zur Teilzeit und zu befristeten Arbeitsverträgen beantwortet. Sofern kein Internetanschluss zur Verfügung steht, kann auch der Faxabruf mit der Nummer 0180 / 51 51 51 3 für 0,24 DM pro Minute genutzt werden. Für Rückfragen: Joachim Zweig Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Telefon: 0228 / 527-22 02
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn